Genehmigung der HH-Satzung und des HH-Plans für das Jahr 2022 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel teilt mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 14.02.2022 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 24.01.2022 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2022 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung Abwasserentsorgung bestätigt hat.

a) Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
0 €
0 €
0 €
EB Wasser
750.000 €
750.000 €
0 €
EB Abwasser
1.000.000 €
1.000.000 €
0 €

Im Gegensatz zu den Vorjahren wurde auch für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in voller Höhe genehmigt.

Kreditaufnahmen EBA
beantragt
genehmigt
Differenz
2018
778.639 €
731.550 €
-47.089 €
2019
1.174.055 €
1.117.357 €
-56.698 €
2020
1.593.273 €
1.475.289 €
-117.984 €
2021
948.342 €
904.856 €
-43.486 €
2022
1.000.000 €
1.000.000 €
0 €
gesamt
5.494.309 €
5.229.052 €
-265.257 €

b) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächt.
beantragt
dav. gen.pfl.
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
7.131.000 €
1.900.000 €
1.900.000 €
0 €
EB Wasser
373.500 €
11.955 €
11.955 €
0 €
EB Abwasser
981.500 €
504.148 €
504.148 €
0 €

Im Grundsätzlichen ist anzumerken, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann einer expliziten Genehmigung bedürfen, soweit sie in Folgejahren durch Kreditaufnahmen finanziert werden. 

c) Kassenkredite

Kassenkredite
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
2.000.000
2.000.000
0
EB Wasser
150.000
150.000
0
EB Abwasser
230.000
230.000
0

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist weder im Kernhaushalt noch in den Eigenbetrieben genehmigungspflichtig, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen.

Weiter wurde neben der Haushaltssatzung auch die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.

d) Gesamtbetrachtung der Finanzlage

Die Gesamtverschuldung der Gemeinde, also die Verschuldung des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe wird zum 31.12.2022 bei 9.770.045 € liegen (konsolidiert: 7.265.000 €), was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.553 € / Einwohner (konsolidiert: 1.168 €) entspricht. Damit wird die konsolidierte Gesamtverschuldung beim rund 1,6-fachen der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg liegen (743 Euro je Einwohner zum 31.12.2020). Positiv hat das Landratsamt hervorgehoben, dass in den zurückliegenden Jahren gerade im Kernhaushalt trotz hoher Auszahlungen für Investitionstätigkeit vielfach auf vorgesehene Kreditaufnahmen verzichtet werden konnte.

Dokumente
2022-02-14 HH-Erlass 2022_klein (.pdf)

Datenstand vom 16.05.2022 10:14 Uhr