Entwidmung einer Teilfläche des Gemeindeweges Flurstück Nr. 618 (Baumgasse) in Eglingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 04.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Grundstücke Flurstück Nr. 620, 143, 141/1, 141, 595/1 an den Gemeindeweg Flurstück Nr. 618 (Baumgasse) angrenzen. Nachdem sich die Baumgasse bereits teilweise innerhalb des Betriebsgeländes der Fa. Grinbold befindet, hat die Eigentümerin den Erwerb einer Teilfläche des Weges mit ca. 910 qm beantragt. Die betroffene Fläche ist im beigefügten Lageplan rot eingezeichnet. Der Antrag wird außerdem damit begründet, dass das Firmengelände geschlossen werden soll und die Baumgasse saniert werden muss.

Seitens der Verwaltung und des Ortschaftsrates Eglingen wird der Verkauf befürwortet, da für einen neutralen Betrachter nicht erkennbar ist, dass es sich bei der betroffenen Fläche um einen öffentlichen Weg handelt. Außerdem ist der Zugang bzw. die Zufahrt zu den Grundstücken Flurstück Nr. 147, 619 und 593 nach wie vor über öffentliche Wegflächen gesichert.

Zuständig für die Entwidmung von Gemeindestraßen sind nach § 7 abs. 2 i.V.m. § 5 abs. 2 Nr. 2 Straßengesetz (StrG) bei Gemeindestraßen die Straßenbaubehörden.
Straßenbaubehörde ist für die Gemeindestraßen die Gemeinde (§50 Abs. 3 Nr. 3 StrG).

Die Absicht einer Einziehung beziehungsweise Entwidmung muss mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Dadurch soll den von der Einziehung beziehungsweise Entwidmung Betroffenen Gelegenheit gegeben werden, Einwände zu erheben. 
Nach Ablauf der 3-Monatsfrist entscheidet der Gemeinderat endgültig über die Einziehung der betroffenen Wegefläche. Der Ortschaftsrat hat keine Bedenken geäußert.

Dokumente
Baumgasse Eglingen (.pdf)

Datenstand vom 16.05.2022 10:14 Uhr