Hauptamtsleiterin Saur erläutert, dass nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung des Wahlergebnisses dem Gemeindewahlausschuss (§ 11 Abs. 1 Satz 1 KomWG) obliegt.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzer/innen. Da Herr Bürgermeister Alfons Jakl sich nicht erneut bewirbt, wird er im Gegensatz zu den vergangenen beiden Wahlen nun den Vorsitz übernehmen.
Die Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG).
Der Bürgermeister bestellt den/die Schriftführer/in und die erforderlichen Hilfskräfte (§ 11 Abs. 4 KomWG).
Von der Verwaltung wird folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2022 vorgeschlagen:
Vorsitzender Stellvertreter
Alfons Jakl Achim König
Beisitzer/in Stellvertreter/in
Anton Scherer Klaus Bahmann
Karl Heinz Pappe Patrick Dänner
Martin Pampuch Michael Raunecker
Monika Mai Dennis Schwarz
Silvio Mundinger Dr. Hermann Eckstein