Vergabe des Anschlussauftrages für die Tiefbauarbeiten zum Ausbau des Einmündungsbereiches Heckenweg in Ballmertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb und Herrn Täubert vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.03.2021 darüber informiert wurde, dass die Gemeinde im September 2020 für die Wohnumfeldmaßnahme in einem Teilbereich des Heckenweges in Ballmertshofen zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität einen Förderantrag im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt hat. Mit Schreiben vom 03.03.2021 hat die Gemeindeverwaltung den Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart erhalten. Demnach wurde der Gemeinde Dischingen eine Zuwendung von 38.080 Euro bewilligt.

Der Heckenweg wurde im Rahmen der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.07.2021 besichtigt.

Am 15.07.2021 wurde den Anliegern der geplante Ausbau des Heckenweges von Herrn Bürgermeister Jakl und Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim vorgestellt.

In der Gemeinderatssitzung am 26.07.2021 wurde die Verwaltung ermächtigt, die Fa. Scharpf im Wege eines Anschlussauftrages (Radweg) mit den Tiefbauarbeiten für den Einmündungsbereich Heckenweg zu beauftragen. Herr Kolb hat in dieser Sitzung auch die Ausbaupläne erläutert und erklärt, dass der westliche Teil des Heckenwegs im ELR nicht berücksichtigt wurde, da nur der historische (östliche) Teil des Heckenweges förderfähig ist. Der Ausbau des westlichen Teils kann nur erfolgen, wenn sich die Anlieger bereit erklären, die Kosten für den Straßenbau zu übernehmen. Bei Zustimmung aller Anlieger würde die Gemeindeverwaltung dann zum 30.09.2021 einen entsprechenden Förderantrag für die Auswechslung des Kanals stellen. Dies wäre aufgrund der bisherigen Schäden und des schlechten Kanalzustands notwendig.
Nachdem Anlieger und Gemeinderat über das Vorgehen informiert waren, hat die Gemeindeverwaltung die Anlieger unmittelbar nach der Sitzung über die geplanten Kosten und deren Verteilung informiert und um Rücksendung der vorbereiteten Vereinbarung bis 06.08.2021 gebeten. Eine kurze Rückmeldefrist war geboten, weil dem Regierungspräsidium Stuttgart bis spätestens 15.08.2021 der Baubeginn angezeigt werden musste, um den Zuschuss aus dem ELR nicht zu gefährden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass von acht Anliegern (Grundstückseigentümer) nur drei eine unterzeichnete Vereinbarung zurück geschickt haben. Zwei Anlieger, die im Vorfeld den Eindruck vermittelt haben, dass sie „mitmachen“, haben sich nach telefonischer Rücksprache aufgrund der Höhe der Kosten dann doch dagegen entschieden.

Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin beim Regierungspräsidium Stuttgart eine Fristverlängerung für den Beginn der Maßnahme auf 30.10.2021 beantragt. Dem Antrag wurde am 11.10.2021 formlos zugestimmt. 

Im Vorfeld der Detailplanung und Ausschreibung der ELR-Maßnahme Heckenweg wurden weitergehende Untersuchungen im bestehenden Leitungsnetz durchgeführt. Hierbei wurden auch die Kanalanschlüsse begutachtet. Dabei stellte sich heraus, dass der bestehende Mischwasserkanal vor allem im Bereich der Seitenanschlüsse teilweise erhebliche Schäden aufweist. Dies betrifft die Kanalhaltung 22174 – 22173 (Gebäude 5 – 3). Für eine nachhaltige Sanierung müsste die gesamte Schachthaltung erneuert werden. Die parallel verlaufende Trinkwasserleitung wäre aufgrund der beengten Platzverhältnisse ebenfalls zu erneuern.

Die Gemeinde Dischingen hat für diese Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 leider keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die kommunalen Eigenbetriebe Abwasserversorgung und Wasserversorgung sind bereits durch eine Vielzahl von dringenden Strukturverbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen belastet und die unverzichtbaren Fachförderprogramme mehrfach überzeichnet. Die Gemeinde beantragte deshalb die Reduzierung des Umfangs der Wohnumfeldmaßnahme im westlichen Bereich um ca. 20 m, da in diesem Bereich weder am Kanal noch an der Wasserleitung Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.  
Die dem Förderbescheid zugrunde liegenden generellen Planungsziele der Maßnahme wie 
  • Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich durch Abschwenkung der Fahrbahn
  • Verbreitung der Verkehrsfläche im Steilbereich bis zur Einmündung
  • Verbesserung der Fußwegbeziehungen im Anschlussbereich 
  • Gestalterische Aufwertung durch Pflasterbelag in der Fahrbahn
  • Grünquartiere und Kandel
  • Platzgestaltung am Radwegende mit Sitzbank
  • Baumpflanzung und insektenfreundliche LED-Beleuchtung 

werden hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt.

Die Herstellungskosten würden sich hierdurch von ursprünglich 113.305,85 € auf ca. 90.000,00 € reduzieren. Lt. Auskunft des Regierungspräsidiums vom 12.10.2021 verringert sich die Zuwendung dann entsprechend. Ausgehend von Kosten in Höhe von 90.000,00 € für die geänderte Baumaßnahme ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 75.630,00 €. Die Zuwendung unter Berücksichtigung der geänderten Ausführung würde dann 30.252,00 € betragen. Die Gemeindeverwaltung wurde gebeten, dem Regierungspräsidium Stuttgart nach abschließender Entscheidung über die Ausführung der Maßnahme eine geänderte Kostenrechnung zuzusenden, welche dem RP Stuttgart übermittelt wurde.

Im Zuge der Baumaßnahme für den Radweg von Ballmertshofen bis zur bayerischen Landesgrenze wurde die ausführende Fa. Scharpf im Vorfeld aufgefordert, ein Angebot bezüglich eines Anschlussauftrages für den Ausbau des Einmündungsbereiches in den Heckenweg, welcher mit dem Radweg kollidiert, der Gemeinde Dischingen vorzulegen.

Dieses Angebot wurde daraufhin für das Vorhaben des jetzigen ELR- Antrag von der Fa. Scharpf angepasst.

Im Haushaltsplan der Gemeinde Dischingen sind für diese Maßnahme Haushaltsmittel auf der Ausgabenseite mit 113.000 € und der Einnahmenseite mit 38.000 € eigestellt.

Die Prüfung unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte der Ausschreibungsunterlagen vom 02.02.2022 durch das Ingenieurbüro Kolb ergibt folgendes Ergebnis:
Firma:                                                        Angebotssumme-Brutto:

Fa. Scharpf-Tiefbau                                        99.939,18 € (100,0%)

Zöschingen                                                

 
Herr Kolb stellt nun anhand der beigefügten Präsentation die Maßnahme vor.

Dokumente
211576-GRS-21.02.2022-Ausbau Einmündungsbreich Heckenweg in Ballmertshof... (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 13:19 Uhr