Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flst.-Nr. 470 in Osterhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat am 12.07.2021 beschlossen hat, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Weges Flst-Nr. 470 der Gemarkung Eglingen-Osterhofen zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. 

Eine Straße kann eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Diese Teilfläche ist entbehrlich, da sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat und nun an den angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden soll. 

Mit der Einziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 16.10.2021 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen das Verfahren vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 16.07.2021 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Teilfläche nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an den angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern.

Dokumente
Osterhofen Flst. Nr. 470 (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 13:33 Uhr