Kämmerer Dirk Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwsserentsorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2021. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 05. Januar 2022 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen im Nachgang, sind in der beiliegenden Präsentation erklärt.
Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.
Nach den Ausführungen von Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 24. Januar 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
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1.209.311
|
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
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-1.209.311
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
|
0
|
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
|
0
|
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
|
0
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
|
0
|
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
|
0
|
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
|
1.052.133
|
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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- 869.311
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
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182.822
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
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1.032.650
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
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- 2.622.801
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
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- 1.590.151
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
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- 1.407.329
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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1.000.000
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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- 249.255
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
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750.745
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
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- 656.584
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§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
1.000.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
981.500 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
230.000 EUR.
Dischingen, den 24.01.2022
Alfons Jakl
Bürgermeister