Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Kämmerer Dirk Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2021. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 05. Januar 2022 beraten. Die dabei besprochenen Änderungen sowie Änderungen im Nachgang, sind in der beiliegenden Präsentation erklärt.

Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation enthalten.

Nach den Ausführungen von Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.

Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 24. Januar 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
         EUR 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 
816.636
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 
809.174
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 
7.462
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 
7.462

im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
768.636
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
651.174
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts 
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
117.462
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
67.320
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
- 1.335.500
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
- 1.268.180
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
- 1.150.718
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
750.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
- 162.117
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
587.883
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
- 562.835

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
       750.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 
       373.500 EUR

§ 4 Kassenkredite 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 
       150.000 EUR.


Dischingen, den 24.01.2022



Alfons Jakl
Bürgermeister

Dokumente
2022-01-24 EB Wasser Wirtschaftsplan 2022 (.pdf)
2022-01-24 EBW WiPlan2022 - Präsentation Gemeinderat (.pdf)

Datenstand vom 10.02.2022 08:34 Uhr