Bürgermeisterwahl 2022; Festlegung der Termine


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung/Klausurtagung, 05.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung/Klausurtagung 05.01.2022 ö 12

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass die Amtszeit von Bürgermeister Alfons Jakl 8 Jahre nach dem Amtsantritt gem. § 47 GemO endet, somit am 31.08.2022. Bürgermeister Alfons Jakl hat angekündigt, dass er anschließend in den Ruhestand treten wird. 

Bei regelmäßiger Beendigung der Amtszeit darf die Hauptwahl frühestens drei Monate vor bzw. spätestens einen Monat vor Beendigung durchgeführt werden. Der Wahltag ist vom Gemeinderat zu bestimmen, muss jedoch auf einen Sonntag gelegt werden (§ 2 Abs. 3 KomWG), nicht jedoch auf Pfingstsonntag (05.06.2022) oder einen gesetzlichen Feiertag. D. h. der früheste Wahltermin wäre Sonntag, 12.06.2022, der späteste Termin wäre Sonntag, 31.07.2022.

Da im Jahr 2022 keine regulären Landtags- und Bundestagswahlen durchgeführt werden, ist eine Zusammenlegung von Wahlen nicht geplant. 

Die Verwaltung schlägt deshalb für die Hauptwahl folgenden Termin vor: 03.07.2022.
Hinweis auf geplante Veranstaltungen (falls pandemiebedingt möglich): 
       05.06. Pfingsten
       19.06. Pfingstferienende 
     24./25.06. Rock am Härtsfeldsee 
     02./03.07. Schlossgartenfest Ballmertshofen 
       03.07. Dixie-Frühschoppen in und bei der ARCHE
     09./10.07. Ulrichsmarkt mit Marktfest und Leistungsschau
     16./17.07. Bierbrunnenfest - örtliche Vereine Dunstelkingen
     29.-31.07. 45. Ballmertshofer Filmfest

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Dies ist eine zwingende Verfahrensvorschrift. Auf eine Ausschreibung kann nicht verzichtet werden.
Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist immer bei einer Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg gegeben. Dieser erscheint immer freitags. Der späteste Erscheinungstermin der Stellenanzeige wäre in Bezug auf o.g. Wahlterminvorschlag Freitag, der 29.04.2022. Im Nachrichtenblatt müsste die Anzeige spätestens erscheinen am selben Freitag, 29.04.2022. Die Verwaltung empfiehlt jedoch eine frühzeitige Bekanntmachung, Karfreitag ist der 15.04.2022, die Osterferien sind vom 14.-24.04.2022. Die Veröffentlichung soll deshalb am Freitag, 08.04.2022 erfolgen.

Datenstand vom 14.02.2024 15:51 Uhr