Baugesuch Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung der Stützmauer, Buchenstr. 5, Ballmertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.12.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Errichtung einer Stützmauer 

Baugrundstück:
Flurstück Nr. 205/3, Buchenstr. 5, Ballmertshofen 

Befreiungen/Abweichungen:
Laut Bebauungsplan „Herlsbühl – 1. Änderung“ sind Stützbauwerke mit mehr 1,00 m sichtbarer Höhe unzulässig. Für die Errichtung einer Stützmauer auf der Westseite mit einer Höhe zwischen ca. 1,20 m bis 1,50 m ab OK Gelände wird eine Befreiung/Abweichung vom o. g. Bebauungsplan beantragt. 
Begründung: In Absprache mit dem Nachbarn ist die Ausführung lt. Plan vereinbart, da sich durch die Hanglage der Grundstücke die Bebauung anpasst. 

Objektbeschreibung:
Wie schon bei den Befreiungen/Abweichungen erwähnt, soll entlang der Westseite zum angrenzenden Nachbargrundstück hin eine Stützmauer bzgl. der vorhandenen Hanglage errichtet werden. Die geplante Stützmauer soll mit einer Gesamthöhe von ca. 1,20 m bis 1,50 m ab OK Gelände errichtet werden.

Da dieses Vorhaben auch in das Nachbarrecht eingreift, wurde das Vorhaben mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer abgestimmt.    

Die Anhörung im Ortschaftsrat und die Angrenzerbenachrichtigung sind noch nicht abgeschlossen.

Dokumente
Lageplan Buchenstr. 5, Ballmertshofen (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 13:38 Uhr