Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
Baugrundstück: Flurstück Nr. 1296/8, Helfensteinstr. 25, Dischingen
Befreiungen/Abweichungen:
Gegenüber dem Bebauungsplan „Aschenfeld-Helfensteinstraße“ werden folgende Befreiungen/Abweichungen beantragt:
- Äußere Gestaltung von Gebäuden:
Hier sind sichtbare Betonflächen und Betonbauteile an den Gebäuden nicht zugelassen, ausgenommen der Sockel. Das geplante Wohngebäude soll jedoch in Sichtbetonweise errichtet werden. Hierfür wird eine Befreiung gegenüber der Festlegung des Bebauungsplans beantragt.
- Äußere Gestaltung von Dächern (Dachdeckung, Dachform und Dachneigung):
Hier sind an den Hauptgebäuden nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° – 48° zugelassen. Flachdächer sind nur auf Garagen zugelassen, wenn diese begrünt werden. Das geplante Wohngebäude soll jedoch mit einem begrünten Beton-Flachdach ausgeführt werden. Hierfür wird eine Befreiung gegenüber der Festlegung des Bebauungsplans beantragt.
Hier sind 2-geschossige Wohngebäude zulässig, mit dem Hinweis ein Vollgeschoss und 1 Vollgeschoss im Dachgeschoss. Bei dem geplanten Wohngebäude soll jedoch ein Vollgeschoss im Untergeschoss und Erdgeschoss entstehen. Hierfür wird eine Befreiung gegenüber der Festlegung des Bebauungsplans beantragt.
Im vorgelagerten Baugebiet „Aschenfeld III nördl. Teil“ hat der Gemeinderat einem ähnlichen Bauvorhaben im Leonrodtweg 3, das Einvernehmen erteilt und den notwendigen Befreiungen zugestimmt. Dieses Bauvorhaben ist bereits fertiggestellt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung wird seitens der Verwaltung empfohlen, dem geplanten Bauvorhaben zuzustimmen.