Sonderförderprogramm Sirenen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 8

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass die Starkregenereignisse im Sommer dieses Jahres zu erheblichen Schäden geführt haben. Dies hat bundesweit eine Diskussion über notwendige Schutzmaßnahmen ausgelöst.

Mit Schreiben vom 01.10.2021 hat das Innenministerium BW mitgeteilt, dass ab dem 02.10.2021 mit Inkrafttreten der Sirenenförderrichtlinie eine Antragstellung im Rahmen des Sonderförderprogramms Sirenen möglich ist. Förderanträge können bis zum 
12. November eingereicht werden. Das Volumen wurde vom Landratsamt Heidenheim auf 11 Mio. Euro beziffert und die Vergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.

Am 26.10.2021 fand beim Landratsamt Heidenheim ein Informationsaustausch statt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die wenigsten Gemeinden bislang etwas unternommen. Aufgrund der Starkregenereignisse in Verbindung mit den zurückgebauten Sirenen in den letzten Jahren soll dieser Trend nun gebrochen werden und Schutzmaßnahmen insbesondere die Warnmöglichkeit für die Bevölkerung verbessert werden.

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 21.10.2021 über das Förderprogramm im Rahmen der Bekanntgaben informiert. Der Antrag wurde am 28.10.2021 auf elektronischem Weg an das Regierungspräsidium geschickt. Zwingender Bestandteil des Antrags ist ein „geeigneter Nachweis über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen“. Geeignet sind nach der Förderrichtlinie beispielsweise ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates zur Errichtung eines Sirenennetzes oder Ergänzung eines bestehenden Sirenennetzes, entsprechende Planungsunterlagen, grafische Darstellungen der geplanten Sirenenstandorte oder, sofern bereits eine Beauftragung oder Bestellung erfolgt ist, ein Nachweis über den Vertragsabschluss.
Für die elektronischen Sirenenanlagen wird mit Gesamtkosten von rund 180.000 € und Fördermitteln in Höhe von rund 115.000 € gerechnet, was einer Förderquote von 66 % entspricht. Im Rahmen dieses Konzepts sollen die bestehenden neun Sirenen erneuert werden und im Ortsteil Iggenhausen eine zusätzliche Sirene geschaffen werden. Iggenhausen wäre aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem Hochwasserrück-haltebecken im schlimmsten Falle eines Starkregenereignisses massiv betroffen.
Dem Antrag wurde ein Auszug aus dem Geoportal mit den geplanten Standorten und den geschätzten Abdeckungsgraden/Radien beigelegt. Diese Übersichten liegen der Beschlussvorlage auch anbei. Nach Schätzungen geht die Verwaltung von einem Abdeckungsgrad mit einem Radius von ca. 700 m, in topographisch ungünstigen Lagen von ca. 400 m aus. Weiterhin wurden die UTM-Koordinaten nach bestem Wissen über das Geoportal ermittelt.

Dokumente
2021-10-28_4 Sirenenstandorte Dischingen (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 13:26 Uhr