Wahl des Ortsvorstehers von Frickingen und dessen Stellvertreterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass in Baden-Württemberg der Ortsvorsteher Vorsitzender des Ortschaftsrats und zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt wird. Seine Amtszeit endet mit der der Ortschaftsräte. Er vertritt den Bürgermeister bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Er kann an Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen.

Der bisherige Ortsvorsteher von Frickingen, Gerhard Baum, wurde am 01.03.1989 zum Ortsvorsteher von Frickingen gewählt und hat dieses Amt seit diesem Zeitpunkt ununterbrochen inne (Wiederwahlen: 27.11.1989, 06.09.1994, 15.12.1999, 20.09.2004, 29.07.2009, 31.07.2014 und 18.07.2019). Da er somit seit mehr als 10 Jahren ehrenamtlich tätig und über 62 Jahre alt ist, liegt in seinem Fall ein wichtiger Grund im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vor.

Aufgrund des Wunsches von Herrn Gerhard Baum beschloss der Gemeinderat am 21.10.2021 einstimmig, den für seine Entlassung wichtigen Grund gem. § 16 GemO anzuerkennen und ihn zum 31.10.2021 aus seinem Ehrenamt als Ortsvorsteher von Frickingen zu entlassen. Seine offizielle Verabschiedung im Rahmen des Gemeinderats erfolgt in der Sitzung am 20.12.2021.

Der Ortschaftsrat Frickingen wurde gebeten, bis zur Gemeinderatssitzung am 22.11.2021 sowohl einen Vorschlag für die Neuwahl des/der Ortsvorstehers/in Frickingen und ggfs. für die Stellvertretung zu unterbreiten. 

Die Ortschaftsratssitzung fand am 18.10.2021 statt. Die Ortschaftsräte schlugen für die Neuwahl des Ortsvorstehers von Frickingen Herrn Ortschafts- und Gemeinderat Richard Faußner vor; weiter schlugen sie als seine Stellvertreterin Frau Ortschaftsrätin Miriam Schmid vor.
Richard Faußner wurde am 07.06.2009 erstmals in den Ortschaftsrat Frickingen gewählt und gehört dem Gremium seitdem ununterbrochen an. Seit dem 29.07.2009 hat er das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers von Frickingen inne. 
Miriam Schmid wurde am 26.05.2019 erstmals in den Ortschaftsrat von Frickingen gewählt. 
Nach § 71 GemO werden der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertretungen vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt. Sowohl Richard Faußner als auch Miriam Schmid erfüllen diese Voraussetzungen. Hinderungsgründe gem. § 46 i.V.m. § 72 GemO sind nicht bekannt. Die Ortschaftsräte schlagen dem Gemeinderat somit einen Bewerber als Ortsvorsteher bzw. eine Bewerberin als stellvertretende Ortsvorsteherin zur Wahl vor. 
Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrates in die Wahl einbezogen werden; in diesem Fall ist der Ortschaftsrat vor der Wahl anzuhören. 
Gewählt ist nach § 37 Abs. 7 GemO, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Wird diese nicht erreicht, muss neu verhandelt werden.

Datenstand vom 19.01.2024 13:26 Uhr