Verpflichtung von Herrn Gemeinderat Klaus Bahmann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 22.11.2021 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass Frau Ulrike Hirschfeld aufgrund des Wahlvorschlags des Freien Wählerblocks Dischingen in den Gemeinderat gewählt wurde. Als Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag festgestellt wurde bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 gem. 
§ 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Herr Klaus Bahmann aus Dischingen.

Herr Klaus Bahmann wird als Ersatzperson des Wahlvorschlages des Freien Wählerblocks Dischingen festgestellt. Er rückt für die ausscheidende Gemeinderätin, Frau Ulrike Hirschfeld, für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach, sofern keine Hinderungsgründe aufgrund bestimmter Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gem. § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. 

Herr Bahmann hat seine Bereitschaft erklärt, in den Gemeinderat der Gemeinde Dischingen einzutreten. Die Wählbarkeit, eine der beiden Eintrittsvoraussetzungen in den Gemeinderat, lag seit der Wahl am 26.05.2019 ununterbrochen vor.

Des Weiteren dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen, diese sind in § 29 Abs. 1 GemO genannt. Seitens der Verwaltung konnte kein Hinderungsgrund festgestellt werden. Auch Herr Bahmann ist nach eigenem Bekunden kein Hinderungsgrund bekannt. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden gebeten, ihrerseits eventuell vorliegende Hinderungsgründe mitzuteilen. Dies ist nicht der Fall. 

Frau Hirschfeld war aktuell Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Gemeinderat damit einverstanden ist, dass jeweils eine Besetzung mit der Ersatzperson Klaus Bahmann als Nachrücker erfolgt. 
Sollte keine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses zu Stande kommen, werden die Mitglieder von den Gemeinderäten auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.

Datenstand vom 19.01.2024 13:26 Uhr