Bekanntgabe Kauf von CO²-Meldern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7.4

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur informiert, dass das Kultusministerium ein Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO²-Sensoren durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Es trat am 
7. August 2021 in Kraft.

Die Landesregierung fördert die öffentlichen und freien Träger unserer Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung entsprechender mobiler Raumluftfiltergeräte und CO²-Sensoren im Rahmen eines Förderprogramms mit einem Volumen von insgesamt 70 Millionen EUR, hiervon sind 10 Millionen EUR für die Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Das Land trägt 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 EUR gedeckelt ist. 

Folgende Fördertatbestände sieht die Förderrichtlinie des Landes vor: 
a) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren; 
b) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren; 
c) CO²-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens; 
d) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.
Weitere Eckpunkte:
Die Träger konnten ihren Mittelbedarf in einem ersten Meldezeitraum ab dem 9. August bis zum 20. August 2021 auf dieser Grundlage über ein vom Kultusministerium zur Verfügung gestelltes Tool melden. Da die Ausstattung von Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit mit mobilen Raumluftfiltergeräten ein zentrales Anliegen ist, wurden in diesem ersten Meldezeitraum diese Anschaffungen - Fördertatbestände a) und b) - priorisiert, das heißt, hierfür wurden Mittel reserviert und eine Reservierungsbestätigung übersandt. Meldungen des Bedarfs an CO²-Sensoren - Fördertatbestand c) - konnten erst am Ende des ersten Meldezeitraums ergänzend Berücksichtigung finden, wohingegen Meldungen zu mobilen Raumluftfiltergeräten für Räume mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit - Fördertatbestand d) - im ersten Meldezeitraum unberücksichtigt blieben. 

In einem zweiten Meldezeitraum vom 23. August bis zum 16. September 2021 waren erneut die Fördertatbestände a) und b) vor c) priorisiert, erst danach wurden Meldungen für Fördertatbestand d) einbezogen. Ab heute, den 20. September 2021 bis längstens zum 20. Dezember 2021, werden dann im klassischen „Windhundverfahren“ zusätzliche Meldungen bedient, so lange Landesmittel zur Verfügung stehen. Eine Priorisierung nach Fördertatbeständen ist dann nicht mehr vorgesehen. 

Nachdem es in der Gemeinde Dischingen keine Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen gibt, hat die Gemeindeverwaltung den Bedarf in Bezug auf CO²-Sensoren ermittelt und eine Meldung am 9. August 2021 online unter dem Link http://oft.kultus-bw.de/formular/97865601f2f34944967a93632a80f406 eingereicht. 
Der Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden [Fördertatbestand 4.1 d)], ist nicht beabsichtigt.

Das Land hat für den Kauf von marktgängigen CO²-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens in Schulen 2.300 Euro und für Kindertageseinrichtungen 1.100 Euro, zusammen somit 3.4000 €, reserviert [Fördertatbestand 4.1 c)]. 
Die Gemeindeverwaltung hat deshalb einen Auftrag für die Beschaffung von 33 CO²-Meldern im Wert von 6.643,65 € bei der Fa. Chr. Renz GmbH aus Heubach erteilt. Der geplante Liefertermin ist in der KW 40. Nachdem die Förderung 50% beträgt, liegt der Eigenanteil der Gemeinde bei 3.321,83 €.
Bürgermeister Jakl ergänzt, dass die Beschaffung dieser CO-Meldern auch auf Landkreisebene sowie von Gemeinden, die sie bereits im Einsatz haben, empfohlen wird. 

Datenstand vom 19.01.2024 13:48 Uhr