Bekanntgabe Beteiligung des Landes beim Verzicht auf Elternbeiträge und an den kommunalen Pandemiekosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur teilt mit, dass entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats am 31.05.2021 die Gemeindeverwaltung auf die Erhebung der Elternbeiträge im Monat Mai 2021 aufgrund der pandemie-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen Ballmertshofen und Frickingen verzichtet hat. 

Den Katholischen Kirchengemeinden wurde empfohlen, ebenfalls auf die Erhebung der Elternbeiträge im Monat Mai 2021 zu verzichten und als Kompensation dafür den Einzug für den Monat Juni 2021 auszusetzen.

Der Verzicht galt nicht in den Fällen, in denen im Schließzeitraum eine Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt ist. Für diese wurde –wie in den Zeiten der vorhergehenden Schließungen, unabhängig von Dauer der täglichen Inanspruchnahme – 8,00 €/Tag berechnet.

Zum Zeitpunkt der Gemeinderatsentscheidung war nicht bekannt, ob und in welcher Höhe das Land die Mindereinnahmen der Kommunen ausgleichen wird. Im August hat das Land Baden-Württemberg den Verteilerschlüssel zur weiteren Beteiligung des Landes beim Verzicht auf Elternbeiträge und an den kommunalen Pandemiekosten akzeptiert; die Auszahlung an die Stadt- und Landkreise erfolgte am 24. August 2021.
Das Finanzministerium nahm die Auszahlung dabei in zwei Teilbeträgen vor, aufgeteilt in einen Betrag für die Erstattung der Pandemiekosten und in einen Betrag für die Erstattung der Elternbeiträge. Die Weiterleitung an die kreisangehörigen Gemeinden erfolgt anschließend über die Landratsämter. 

So entfallen von den 20 Millionen Euro Landesmitteln:
17.037.037,04 Euro auf die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege,
  2.814.814,81 Euro auf die Schulbetreuung und
     148.148,15 Euro auf die Betreuung an SBBZ.
Die Inzidenzen und damit auch die Schließzeiten über das Land verteilt haben sich recht unterschiedlich entwickelt. Deshalb wurden die gewichteten Kinder- und Schülerzahlen zusätzlich anhand der Tage, in denen die kreisweite Inzidenz während der Geltung der Bundesnotbremse über 165 lag, vorgenommen. 
Vom Land wurden über den Landkreis an die Gemeinde Dischingen 11.542,35 Euro erstattet.
Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den spezifischen, unmittelbar pandemiebedingten Ausgaben der Kommunen auch 2021 nochmals mit insgesamt 
25 Millionen Euro.
Hier wurde wiederum derselbe Verteilschlüssel wie im Vorjahr gewählt, wonach
13.170.213 Euro auf die Landkreise,
  4.914.894 Euro auf die Stadtkreise und
  6.914.893 Euro auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
entfallen. In der Gruppe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgt eine Verteilung auf Basis der Einwohnerzahlen zum 30.06.2019.
Vom Land wurden über den Landkreis an die Gemeinde Dischingen 3.335,51 Euro erstattet, somit wurden insgesamt der Gemeinde Dischingen 14.887,86 Euro erstattet. Ursprünglich wurde damals von Kosten in Höhe von 33.588,56 Euro ausgegangen (s. Anlage).

Dokumente
2021-09-15 coronabedingte Mehraufwendungen Kindergärten 2020 (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 13:48 Uhr