Haushaltszwischenbericht 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erklärt nachfolgend die wesentlichen Abweichungen der Hochrechnung 1-8 2021 zum Haushaltsplan 2021. Die nachstehend verwendeten Gliederungsziffern orientieren sich an den laufenden Nummern der beiliegenden Ergebnisberichte (erste Spalte).

A) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt wird auf Basis der Hochrechnung 1-8 2021 mit einer Ergebnisverbesserung in Höhe von 443.709 € gerechnet (Haushaltsplan: -1.931.920 €, Hochrechnung: -1.488.211 €).

1        Steuern und ähnliche Abgaben
Die Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben haben sich in den ersten acht Monaten positiv entwickelt. Für das Gesamtjahr wird mit rund 429.000 € Mehreinnahmen gerechnet. Die Gemeindesteuern haben sich in den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres positiv entwickelt. Die Mehreinnahmen betragen 508.290 €. Davon entfallen Mehrerlöse in Höhe von 8.290 € auf Grundsteuer A und B sowie 500.000 € auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer. Nach der Steuerschätzung vom Mai werden die Gemeindeanteile aus der Einkommensteuer ca. 2,5 % niedriger ausfallen. Dies entspricht einem Betrag von 63.109 €.

2        Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen
Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Planansatz leicht um 7.832 € überschritten. Bei den Schlüsselzuweisungen wird aufgrund der Mai-Steuerschätzung mit einer erhöhten Zuwendung von 1,5% gerechnet.
5        Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z.B. Bürgeramt, Standesamt, Friedhof, Zeltplatz, etc.) wird mit Erträgen von 163.180 € gerechnet. Dies entspricht der Höhe nach dem Planansatz.

6        Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Zu den Einnahmen aus den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen u.a. Miet- und Pachterträge. Die Einnahmen bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

7        Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Einnahmen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Schülerbeförderung, Verwaltungskostenerstattung von den Eigenbetrieben und Zweckverbänden) bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

       Zinsen und ähnliche Erträge
Auch hier liegen die Einnahmen auf Höhe des Planansatzes. Im Wesentlichen werden hier die Zinseinnahmen des gewährten Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasser verbucht.

10        Sonstige ordentliche Erträge
Darunter fallen Konzessionsabgaben, Mahngebühren, Stundungszinsen, etc. Hier wird mit Mehreinnahmen von 7.802 € gerechnet. Ursächlich dafür sind höhere Säumniszuschläge und Nachzahlungszinsen (Gewerbesteuer).

12        Personalaufwendungen
Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Personalkosten den Planansatz um rund 30.000 € unterschreiten.

14        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen vor allem sämtliche Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde sowie Ausgaben für Fortbildung, Fahrtkosten und EDV. Der überwiegende Teil der geplanten Maßnahmen konnte 2021 umgesetzt werden bzw. befindet sich derzeit in Umsetzung. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgte in der Gemeinderatssitzung im Mai 2021. Nach der aktuellen Hochrechnung werden folgende Planansätze für Instandhaltungsmaßnahmen nicht ausgeschöpft:


15        Abschreibungen
Die jährlichen Abschreibungswerte konnten erst nach Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses 2018 im Mai 2021 konkret ermittelt werden. Die Netto-Abschreibungen liegen bei rund 600.000 €, somit 150.000 € höher als der Planansatz mit 450.000 €

16        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen lassen sich im Voraus recht präzise berechnen, insofern werden keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen erwartet.

17        Transferaufwendungen
Zu den Transferaufwendungen zählen Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen, die die Gemeinde an andere Einrichtungen (insb. auf Grundlage von Verträgen oder Gesetz) bezahlt. Hier sind vor allem die Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten zu nennen sowie die Umlage an das Land im Rahmen des Finanzausgleichs und die Kreisumlage. Nach der aktuellen Hochrechnung sind keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen zu erwarten. Die zu zahlenden Umlagen beziehen sich auf die Rechnungsergebnisse 2019 und werden demzufolge von der Steuerschätzung im Mai nicht beeinflusst.
18        Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen, aus Dienst- und Werkverträgen, Verwaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungen und Erstattungen an Eigenbetriebe. Die Hochrechnung liegt 65.000 € unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen für „Planung, Beratung, Gutachten“ wird der Ansatz voraussichtlich nicht erreicht werden. Hier wurden u.a. 165.000 € für die Erstellung und Weiterentwicklung der Bebauungspläne eingestellt. Dieser Ansatz wird 2021 sehr wahrscheinlich nur in Höhe von 100.000 € benötigt.

Die weiteren Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewegen sich unter Berücksichtigung einer linearen Hochrechnung mit geringfügigen Über- oder Unterschreitungen weitestgehend innerhalb der Ansätze des Haushaltsplans.


B) Finanzhaushalt – laufende Verwaltungstätigkeit

Die oben genannten Veränderungen des Ergebnishaushalts sind alle zahlungswirksam mit Ausnahme der Erhöhung der Abschreibung um 150.000 €. Insofern erhöht sich der Zahlungsmittelüberschuss im Finanzhaushalt um 593.709 €.


C) Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

18 / 25 /         Einzahlungen aus Investitionszuwendungen / Auszahlungen für Baumaßnahmen

Nachfolgend werden insbesondere die Maßnahmen tabellarisch dargestellt, bei denen Veränderungen zu den Planansätzen zu erwarten sind:

19        Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
Der Haushaltsplan 2021 sieht Einnahmen für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 316.400 € vor. Hierbei handelt es sich vor allem um Erschließungsbeiträge. Insbesondere für das Baugebiet Zwinkelweg / Eisbühl konnten noch keine Erschließungsbeiträge vereinnahmt werden.

20        Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich insbesondere um Einnahmen, die aus dem Verkauf von Bauplätzen erzielt werden. Analog zu den Erschließungsbeiträgen wird auch hier mit reduzierten Einnahmen gegenüber dem Planansatz gerechnet.

21        Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich um die Darlehensrückzahlung für das Bürgerhaus in Frickingen und die Rückzahlung (10.000 €) der internen Darlehen der Eigenbetriebe (105.000 €). Nachdem die Sichelhenke 2021 nicht stattgefunden hat, wird mit einer Verringerung der Einnahmen um 10.000 € gerechnet.
24        Auszahlungen für Grunderwerb 
Aus kaufmännischer Vorsicht wird mit Auszahlungen in Höhe des Planansatzes gerechnet. Derzeit laufen die Verhandlungen zum Grunderwerb für Grundstücke im Gewerbegebiet „In den Wannen 3“ und in Eglingen für das Baugebiet „Brühl“. Ob und in wie weit ein Abschluss der Verhandlungen in diesem Jahr noch möglich ist, kann im Moment nicht beurteilt werden.

25        Auszahlungen für Baumaßnahmen
Siehe Tabelle bei Ziffer 18

26        Auszahlungen für bewegliches Sachvermögen
Bei der Vergabe des Mannschaftstransportwagens der Feuerwehr Frickingen konnte eine Einsparung von 5.000 € gegenüber dem Planansatz getroffen werden. Alle weiteren Ausgaben bewegen sich derzeit innerhalb der Planansätze.

28        Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Darunter fallen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen Dritter. Der Haushaltsplan 2021 sieht eine Gewährung von Darlehen an die Eigenbetriebe in Höhe von 1.000.000 € vor. Damit könnte bei entsprechender Liquidität im Gemeindehaushalt die Aufnahme von Bankdarlehen in den Eigenbetrieben erneut vermieden werden.

D) Finanzhaushalt – Finanzierungstätigkeit
Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2021 keine Kreditaufnahmen sondern nur Tilgungen von 86.770 € vor. Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Kredite planmäßig getilgt; eine außerplanmäßige Kreditaufnahme wird nicht erforderlich.

E) Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2021 positiv und weitestgehend planmäßig entwickelt.

Dokumente
2021-09-13 EHH und FHH 2021 für HH-ZwBericht (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 13:48 Uhr