Änderung der Betriebsform des Kindergartens Frickingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 12.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Frau Nicole Tuschke, Leiterin des Kindergartens Frickingen, begrüßen.

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Gemeinderat am 21.12.02020 beschloss, dass sich der Kindergarten Frickingen nach dem Wechsel der Leiterin ab Mai 2021 in Richtung eines integrierten Naturkindergartens orientieren wird. 
Unter dieser Betriebsform ist zu verstehen, dass die Naturkindergartengruppe einer Kindertageseinrichtung mit Gebäude angeschlossen ist. Das heißt, die Kinder haben ihren festen Standort und gehen von dort aus täglich zu einer abgestimmten Uhrzeit für mehrere Stunden in die Natur, um danach wieder in die Einrichtung zurückzukehren. Der Aufenthalt im Freien nimmt einen überwiegenden Anteil der täglichen Öffnungszeit in Anspruch.

Folgende Rahmenbedingungen und Voraussetzungen gelten zur Betriebsführung:

Ein Naturkindergarten benötigt vor Inbetriebnahme eine Betriebserlaubnis nach 
§ 45 SGB VIII, die vom KVJS-Landesjugendamt erteilt wird. Grundlage für die Erteilung dieser Betriebserlaubnis ist das Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) von 2009. 
In der Kindertagesstättenverordnung –KiTaVO von 2010 wurde die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (Mindestpersonalschlüssel) festgeschrieben. Auf dieser Grundlage wird auch der Mindestpersonalschlüssel in der Betriebserlaubnis festgelegt.

Um einen Naturkindergarten betreiben zu können, müssen darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllt werden:

• Eine Gruppengröße bei den Betriebsformen (HT,RG, VÖ, GT) mit Kindern im Alter von
drei Jahren bis zum Schuleintritt von maximal 20 Kindern. Bisher verfügt der Kindergarten Frickingen über zu belegende 25 Plätze, da es sich um einen 
Regelkindergarten mit Altersmischung (AM) handelt. Aufgrund einer Umwandlung zu einem integrierten Naturkindergarten würden somit 5 Plätze in der Bedarfsplanung der Gemeinde wegfallen.
• Die personelle Besetzung (HT, RG, VÖ) sieht zwei Fachkräfte nach KiTaVO und als 
Empfehlung eine weitere geeignete Betreuungskraft während der gesamten Öffnungszeit vor. Bisher sind in der eingruppigen Einrichtung auch schon zwei Fachkräfte nach KiTaVO erforderlich.
• Die Gruppengröße reduziert sich auf maximal 15 Kinder bei der Aufnahme von inklusiven 
oder zweijährigen Kindern (AM), davon maximal fünf Zweijährige bei einer Betreuungszeit bis sieben Stunden (VÖ) täglich; ungestörte Schlafmöglichkeiten für die Zweijährigen.  
• Die personelle Besetzung sieht zwei Fachkräfte nach KiTaVO und eine weitere 
geeignete Betreuungskraft während der gesamten Öffnungszeit vor.
• Eine schriftliche pädagogische Konzeption über Zielsetzung, Förderung der Kinder,
Tagesablauf, Naturaktivitäten, Ersatzprogramm für extrem schlechte Wetterlagen.

Die Leiterin des Kindergartens Frickingen, Frau Nicole Tuschke, hat zusammen mit dem Fachkraftteam eine entsprechende Konzeption (s. Anlage) ausgearbeitet und diese mit dem Elternbeirat sowie im Rahmen eines Elternabends mit den anwesenden Eltern besprochen. Die Kinder halten sich nach Möglichkeit im Freien auf; das Außengelände des Kindergartens soll gemäß den Anforderungen eines Naturkindergartens mit Aufforderungscharakter umgestaltet werden. Verschiedene Ausflüge in die Natur bieten weitere Gestaltungsmöglichkeiten des Tagesablaufs.

Dokumente
Konzeption KG Frickingen (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 13:43 Uhr