Kanalsanierung "Am Baumwolf" in Dischingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 12.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass die Gemeinde Dischingen in den Jahren 2015 bis 2017 die Ortsdurchfahrt im Bereich Torstraße, Schloßstraße und Ballmertshofer Straße saniert hat. In diesem Zuge wurden auch die Maßnahmen am Kanalnetz zur baulichen und hydraulischen Verbesserung auf Grundlage des Allgemeinen Kanalisationsplans umgesetzt.

Zur Entlastung der hydraulischen Engpässe in der Hauptstraße ist im Allgemeinen Kanalisationsplan eine Abhängung des Kanals von der Schloßstraße über die Straße „Am Baumwolf“ zum Hauptsammler bei der Schule vorgesehen. Im Zuge der Sanierung der Schloßstraße erfolgte hierzu bereits eine Vorverlegung in die Straße „Am Baumwolf“.
Der bestehende weiterführende Kanal DN 200 mm kann die Ableitungsmengen aus der Schloßstraße nicht aufnehmen, wodurch es bei Starkregen regelmäßig zu Überflutungen kommt.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.09.2020 beschlossen, dass für diese Maßnahme ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt wird mit der Maßgabe, dass mit der Umsetzung nur nach Erhalt eines positiven Bewilligungsbescheids begonnen wird.

Die Verwaltung hat im September 2020 einen Förderantrag zur Kanalsanierung 
„Am Baumwolf für das Programmjahr 2021 gestellt. Mit Datum vom 01.04.2021 wurde der Förderantrag abgelehnt.

Das Landratsamt Heidenheim hat im Frühjahr 2021 nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass für diese Maßnahme nur eine Antragstellung nach der Härtefallregelung, nicht nach der Normalförderung, möglich wäre. Für die Härtefallregelung stehen allerdings nur rund 15% des Gesamtvolumens aus dem Fördertopf nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft zur Verfügung. Hinzu kommt, dass aufgrund des geringen Volumens in den vergangenen Jahren ein „steigender“ Antragstau zu beobachten wäre. Das Landratsamt Heidenheim hat wie in den vergangenen Anträgen 
seine Unterstützung zugesagt, schätzt aber aufgrund der Rahmenbedingungen die Wahrscheinlichkeit für einen positiven Bescheid eher als gering ein. Für die Antragstellung wäre weiterhin zu beachten, dass die Kosten für die Aufdimensionierung aus den Gesamtkosten herauszurechnen sind, weil diese nicht förderfähig wären.
Haushaltsrechtliche Bewertung für den Wirtschaftsplan 2022
Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten, empfiehlt die Verwaltung in den Wirtschaftsplan 2022 nur die Ausgaben für die Maßnahme aufzunehmen und auf den Ansatz von Einnahmen komplett zu verzichten (2021: 349.000 € Ausgaben, 191.000 € Einnahmen). Ob die Maßnahme dann in 2022 umgesetzt wird, soll zunächst von der Bewilligung der Fördermittel und im Weiteren dann von der Priorisierung anderer Maßnahmen mit ggf. höherer Dringlichkeit abhängig gemacht werden.

Datenstand vom 19.01.2024 13:43 Uhr