Entwidmung einer Teilfläche des Weges Flurstück Nr. 470 in Osterhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 12.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 12.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeindeweg Flurstück Nr. 470 in Osterhofen nördlich des Gemeindeweges „An der Steingrube“ verläuft und auch die Flurstücke 
Flst.-Nr. 466/1 und 469 trennt.
Von den Eigentümern des Flurstücks Nr. 466/1 wird das in angeschlossenem Lageplan rot umrandet gekennzeichnete Teilstück bereits als Garten genutzt. Sie möchten nun diese Teilfläche mit einer Größe von ca. 360 qm erwerben.

Das Einvernehmen des Ortschaftsrates liegt bereits vor.

Nach § 7 des Straßengesetzes Baden-Württemberg kann eine Verkehrsfläche eingezogen werden, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist. Entbehrlich ist eine Straße, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat.
Mit der Einziehung verliert die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden.
Die Absicht der Einziehung ist mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen.

Dokumente
Lageplan Osterhofen Flst. Nr. 470 (.pdf)

Datenstand vom 19.01.2024 13:43 Uhr