Ortsbaumeister Wörner erläutert den Sachverhalt wie folgt:
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Baugrundstück: Flurstück Nr. 1296/18, Helfensteinstr. 16, Dischingen
Befreiungen/
Abweichungen: Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Aschenfeld-Helfensteinstraße“ soll das Bauvorhaben von folgenden Punkten befreit werden:
- Dachneigung 30° - 48°,
- Traufhöhe max 3,75 m
- Garage außerhalb Baufenster,
- Stützmauer höher 80 cm
Begründung:
Abweichung Dachneigung 30°-48° lt. Bebauungsplan
Das Bauvorhaben wird als Fertighaus mit DN 28° ausgeführt. In einer anderen Variante gibt es das Haus nicht.
Überschreitung der Traufhöhe mit 3,75 m lt. Bebauungsplan
Mit 5,16 m wird die zulässige Traufhöhe um 1,41 m überschritten. Die zulässige Firsthöhe von 9,50 m wird dennoch unterschritten.
Garage außerhalb des Baufensters lt. Bebauungsplan
Dies ist laut Bauplan möglich, wenn gestalterisch hier nichts entgegensteht.
Stützmauer höher 80 cm im Osten und Westen
Um das Regenwasser von den Dachflächen in der Zisterne sammeln zu können ist es notwendig hier aufzuschütten um sie in entsprechender Höhe verlegen zu können.
Auch mit diesen Befreiungen fügt sich das Bauvorhaben optisch in die Umgebungs-Bebauung ein. Die beantragten Befreiungen sind deshalb vertretbar.
Objektbeschreibung: Das unterkellerte 2-geschossige Wohnhaus erhält die
Außenmaße von ca. 11,00 m x 9,20 m. Das dazugehörige
Satteldach erhält eine Dachneigung von 28 Grad, eine
Traufhöhe von OK FFB 5,15 m sowie eine Firsthöhe von
7,60 m. Die geplante Flachdachgarage auf der Nordseite ist mit den Außenmaßen von ca. 6,00 m x 6,00 m vorgesehen. Zusätzlich soll zwischen Garage und Wohnhaus ein Flachdach-
Carport mit den Außenmaßen von ca. 6,00 m x 3,00 m errichtet
werden. Die Gebäudehöhen betragen hier ab OK Gelände
3,20 m.
Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.