Ausbau Einmündungsbereich Heckenweg in Ballmertshofen; Vergabe eines Anschlussauftrages für die Tiefbauarbeiten; Ermächtigungsbeschluss für die Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Auch zu diesem Punkt der Tagesordnung begrüßt BM Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim.
Die Gemeinde Dischingen hat im Förderprogramm „ Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ des Landes Baden- Württemberg einen Zuschussantrag für die „Wohnumfeldmaßnahme in einem Teilbereich des Heckenweges zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität“ gestellt. Dieser wurde mit dem Zuwendungsbescheid im März 2021 bewilligt. Die Zuwendung beträgt bei zuwendungsfähigen Kosten von 95.000 € und einem Fördersatz von 40,0 v. H. insgesamt 38.000 € (Höchstbetrag).

Da die Fa. Scharpf aus Zöschingen mit den Arbeiten für den Radweglückenschluss zwischen Ballmertshofen (ab dem Heckenweg) und der bayerischen Landesgrenze von der Gemeinde Dischingen beauftragt wurde, hat man die Fa. Scharpf um ein Angebot für den Ausbau des Einmündungsbereich Heckenweg im Wege eines Anschlussauftrages gebeten.

Mit der Planung, Ausschreibung und Betreuung Maßnahme für den Radweglückenschluss wurde das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim beauftragt.

Die Angebotssumme der Fa. Scharpf beläuft sich auf brutto 61.526,93 € und teilt sich wie folgt auf (Bruttosummen):

  • Kanal mit Vorverlegung Straßenablauf          12.318,05 €
  • Wasserhauptleitung                                         7.901,60 €
  • Straßenbauarbeiten                                       35.225,19 €
Zwischensumme                                                    55.444,84 €  
   
  • Wasser-Hausanschlüsse  (vorbehaltlich)        3.758,02 €
  • Kabelarbeiten (vorbehaltlich)                           2.324,07 €
Gesamtsumme                                                       61.526,93 €

Um den Zuschuss aus dem ELR nicht zu gefährden, muss dem Regierungspräsidium Stuttgart bis spätestens 15.08.2022 der Baubeginn angezeigt werden.

Dokumente
2021-05-11 DIS161385-E-LP500 Heckenweg (.pdf)
2021-05-11-Kostenübersicht Heckenweg (.pdf)
2021-07-26-GRS-Ausbau Einmündungsbreich Heckenweg in Ballmertshofen (.pdf)

Datenstand vom 14.02.2024 16:18 Uhr