Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass der Gemeindetag, Städtetag, die Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände in regelmäßigen Abständen Empfehlungen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten erarbeiten. Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage kann eine solche Empfehlung allerdings nur für das Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen.

Die Träger gewährleisten auch in Zeiten einer solch einschneidenden Pandemie ein bedarfsgerechtes und qualitativ beachtliches Angebot der Kinderbetreuung und zugleich der frühkindlichen Bildung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der jetzigen Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der
Elternbeiträge pauschal um 2,9 Prozent. 

Diese moderate Erhöhung bleibt bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch die Elternhäuser gerecht zu werden. Demnach ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies 
insbesondere deshalb, weil die Kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anstreben.
Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen: 
  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                2021/2022
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                  130 €                  133 € 
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 100 €                 103 € 
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                   67 €                  69 € 
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**          22 €                  23 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                         bisher                        2021/2022
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                 384 €                         395 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 285 €                         293 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                 193 €                         199 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier                                   76 €                           78 €
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. 
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 
100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. 
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist. 
4. Sonstige Angebotsformen 

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. 

5. Staffelung der Elternbeiträge 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet. 

Kindergarten Frickingen

Im Kindergarten Frickingen wurden aufgrund geringer Kinderzahlen zunächst die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Am 22.01.2017 stimmte der Gemeinderat einstimmig auf Wunsch der Eltern einer Erhöhung der Öffnungszeiten von 25 auf 27 Wochenstunden zu. Die Elternbeträge wurden dann in Relation zu den Öffnungszeiten angepasst.
Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit würden bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden die Elternbeiträge 130, 100, 67 und 22 Euro betragen (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 27 Wochenstunden bei 117,00; 90,00; 60,50 und 20,00 Euro liegen.
Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2021/22 ergeben sich  für den Kindergarten Frickingen folgende Beitragssätze:
2021/2022
11 Monate
30 Std/Wo.
10% red.
27 Std/Wo.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
133,00
120,00
199,50
100,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
103,00
93,00
154,50
77,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
69,00
62,00
93,00
46,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
23,00
21,00
31,00
15,50


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:

Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen der Spitzenverbände für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze 
belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.
Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.
Kinderkrippe

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.06.2017 bereits für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2018/2019 beschlossen. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurden am 06.05.2019 die Elternbeiträge für die Einrichtungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ in der Kinderkrippe „Pusteblume“ in Ballmertshofen festgelegt. Die Katholische Kirchengemeinde hat diese auch in ihrer Einrichtung übernommen.

Am 08.06.2015 hat der Gemeinderat angesichts des hohen Abmangels im Krippenbereich eine langfristige schrittweise Annäherung an die Landesempfehlung beschlossen. Nach Rücksprache mit der Katholischen Kirchengemeinde, Herrn Pfarrer Dr. Horst am 10.06.2021 soll diese im Kindergartenjahr 2021/22 vollumfänglich umgesetzt werden. Aus diesem Grund werden folgende Elternbeiträge für die Krippen Dischingen und Ballmertshofen empfohlen:

Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesricht-satz 2021/22
Beschluss 
2020/21
Empfehlung 
2021/22 
(rd. + 1,3 – + 5,3%)

Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
395,00
376,00
395,00 (rd. +5,05%)
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
293,00
280,00
293,00 (rd. +4,7%)
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
199,00
189,00
199,00 (rd. +5,3%)
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
  78,00
  77,00
  78,00 (rd. +1,3%)

Bei der Ganztagesbetreuung wird wie in den vergangenen Jahren eine wöchentliche Öffnungszeit von 47,5 Stunden zugrunde gelegt. Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:

Krippenbeitrag
Ganztagesbetreuung
Landesricht-satz
Beschluss 2020/21
Empfehlung 2021/22 
(rd. + 2,95 – + 5,35%)


Euro
Euro

Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
625,50
595,00
625,50 (rd. +5,12%)
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
464,00
442,00
464,00 (rd. +5,0%)
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
315,00
299,00
315,00 (rd. +5,35%)
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
123,50
120,00
123,50 (rd. +2,95%)

Hinweis:
Die Abrechnung der Betriebskosten 2018 (neuere Abrechnungszahlen liegen der Gemeinde derzeit noch nicht vor) der Kindergärten ergab folgende Abmangelbeteiligung durch die Gemeinde Dischingen:


Datenstand vom 14.02.2024 16:29 Uhr