Bebauungsplan "Eisbühl/Zwinkelweg" in Dischingen und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; a) Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie Satzungsbeschluss; b) Abwägung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Feststellungsbeschluss;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl erläutert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.03.2021 die Entwürfe gebilligt und die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lagen die Entwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 22.03.2021 bis 22.04.2021 (jeweils einschließlich) öffentlich aus. Zeitgleich wurde die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die vorgetragenen Stellungsnahmen sind in der Auflistung der Anlage 1 (Abwägungsliste) mit den entsprechenden Anregungen und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers zusammengefasst.
Die relevanten Anregungen/Änderungen sind bereits in der vorliegenden Fassung eingearbeitet. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans ohne erneute Entwurfsauslegung als Satzung beschlossen werden.

Das Verfahren wurde gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Eine Artenschutzprüfung wurde durchgeführt und liegt bei.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist, nach Beschlussfassung dem Landratsamt Heidenheim zur Genehmigung vorzulegen und wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.

Anschließend erläutert Herr Kolb an Hand der beigefügten Präsentation die anlässlich der Trägeranhörung vorgebrachten Bedenken und Anregungen.

Dokumente
210621_DIS181489-E-BPlan+FNPÄ-Abwägungsliste_vorGRS (.pdf)
210621_DIS181489-S-BPlan_Begründung_28.06.2021 (.pdf)
210621_DIS181489-S-BPlan_Deckblatt_28.06.2021 (.pdf)
210621_DIS181489-S-BPlan_SchriftlicherTeil_28.06.2021 (.pdf)
210621_DIS181489-S-BPlan_Zeichner.Teil_28.06.2021 (.pdf)
210621_DIS181489-S-FNPÄ_Begründung_28.06.2021 (.pdf)
210621_DIS181489-S-FNPÄ_Zeichner.Teil_28.06.2021 (.pdf)
DIS181489-S-BPlan-Satzung_28.06.2021 (.pdf)
DIS181489-S-FNPÄ-Feststellung_28.06.2021 (.pdf)
Relevanzprüfung_19_072_Eisbühl_Zwinkelweg_2021-06-28 (.pdf)

Datenstand vom 14.02.2024 16:29 Uhr