Bundestagswahl am 26.09.2021; Wahlhelferentschädigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass am 26.09.2021 die Bundestagswahl stattfindet. Wie schon bei der Kommunalwahl werden auch hier wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein. Nach § 10 Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

Der Gemeinderat kann aber auch beschließen, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 zu entschädigen. 

Die Satzung sieht folgende Entschädigung vor:
Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden        15,00 Euro
Zeitaufwand von 3 – 6 Stunden                25,00 Euro
Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden        40,00 Euro

Nachdem die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tagsüber bereits Dienst im Wahllokal haben und sich dann alle um 18.00 Uhr wieder zum Auszählen treffen bzw. sich die Mitglieder des Briefwahlvorstand bereits nachmittags treffen zur Zulassung der Wahlbriefe, ist bei allen der Tageshöchstsatz von 40,00 Euro anzunehmen.

Datenstand vom 08.03.2024 11:10 Uhr