Einbeziehungssatzung "An der Halde/Mühlbergstraße" in Dischingen; Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 31.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 31.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb in Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde mehrere Grundstücke südlich der Straße „An der Halde“ und östlich der Mühlbergstraße erworben hat. Sie sollen einer Bebauung mit Wohnhäusern zugeführt werden. Für die südlichen Flächen ist eine Einbeziehungs-satzung notwendig.

Insgesamt sollen ca. acht Bauplätze in einem Mischgebiet ausgewiesen werden. Die Zufahrt zu den Baugrundstücken soll über die Mühlbergstraße erfolgen, die auf eine Breite von 5,50 m mit Wendeanlage ausgebaut wird. Bei der Bebauung ist insbesondere der Artenschutz zu beachten.

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan größtenteils als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen. Neben Einzel- oder Doppelhausbebauung muss künftig auch eine Mischnutzung gewährleistet werden.

Die Einbeziehungssatzung wurde in öffentlicher Sitzung am 08.01.2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger sonstiger Belange beschlossen. Zusätzlich erfolgte in öffentlicher Sitzung am 25.01.2021 die Ergänzung der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung. Der Gemeinderat hat die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung gebilligt und beschlossen, dass die Begründung um die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung ergänzt wird.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Satzungsentwurf fand vom 19.02.2021 bis einschließlich 06.04.2021 statt. Parallel hierzu wurde die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes bis zum 06.04.2021 durchgeführt.
Anschließend erläutert Herr Kolb an Hand der beigefügten Präsentation die eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie den Abwägungsvorschlag der Verwaltung und des Planers.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Somit kann die Einbeziehungssatzung ohne erneute Entwurfsauslegung als Satzung beschlossen werden.

Dokumente
210528_DIS181489-E-EBS-Abwägungsliste_Anlage1 (.pdf)
210528_DIS191505-S-EBS_Begründung_31.05.2021 (.pdf)
210528_DIS191505-S-EBS_Begründung-Konzept-Anlage2_31.05.2021 (.pdf)
210528_DIS191505-S-EBS_Begründung-Relevanzprüfung-Anlage1_31.05.2021 (.pdf)
210528_DIS191505-S-EBS_Deckblatt_31.05.2021 (.pdf)
210528_DIS191505-S-EBS_Schriftl.Teil_31.05.2021 (.pdf)
210528_DIS191505-S-EBS_Zeichner.Teil_31.05.2021 (.pdf)
Ausschnitt Einbeziehungssatzung An der Halde Mühlbergstraße (.pdf)
DIS191505-S-EBS-Satzung (.pdf)
GRS-31.05.21_S_EBS-Halde-Mühlbergstr (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 11:10 Uhr