Bekanntgabe interkommunaler Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass in § 8 a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) der interkommunale Kostenausgleich für die Betreuung von auswärtigen Kindern geregelt ist.

Die Gemeinde Dischingen ist zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet.

Im Kalenderjahr 2020 sind demnach Kosten in Höhe von 8.163,33 Euro für die Betreuung von insgesamt fünf Kindern, die in der Gemeinde Dischingen wohnhaft sind aber in anderen Gemeinden betreut werden, angefallen.

Davon entfallen auf die Stadt Neresheim 2.779,33 Euro für die Betreuung von zwei Kindern (VÖ), auf die Gemeinde Sontheim 3.076,00 Euro für die Betreuung eines Kindes (ganztags), auf die Gemeinde Königsbronn 1.640,00 Euro (VÖ) für ein Kind und auf die Stadt Giengen 668,00 Euro für ein Kind.

Datenstand vom 14.02.2024 16:35 Uhr