Entwidmung einer öffentlichen Straßenfläche; Teilfläche von Flurstück 1022, Am Michaelsberg, Dischingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 10.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 10.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erläutert, dass nach § 7 des Straßengesetzes BW eine Verkehrsfläche eingezogen werden kann, wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist. Mit der Einbeziehung verliert die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Absicht der Einbeziehung ist mindestens drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen.

Das Grundstück Flurstück Nr. 201 in Dischingen soll einer Bebauung zugeführt werden. Um die Grundfläche dieses Grundstückes zu vergrößern, soll eine Teilfläche von der gemeindeeigenen Straße Flurstück Nr. 1022 entwidmet werden. Durch den Zukauf einer Teilfläche von ca. 27 qm würde sich das geplante Baugrundstück mit einer derzeitigen Fläche von 185 qm auf 212 qm vergrößern.

Dokumente
Lageplan Teilfläche von Flst. Nr. 1022, Dischingen (.pdf)
Lageplan Teilfläche von Flst. Nr. 1022, Dischingen, Orthofoto (.pdf)

Datenstand vom 14.02.2024 16:35 Uhr