Mängel am Dach Erweiterungsbau Egauschule; Sachstandsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Kämmerer Schabel erläutert dem Gemeinderat nochmals die Historie seit Juli 2017 wie folgt:

a) Historie
31.07.2017        Beschluss Gemeinderat: Überprüfung Dach Erweiterungsbau Egauschule auf Mängel
14.08.2017        Begehung mit Herrn Kramer
28.09.2017         Bekanntgabe im Gemeinderat, dass Gutachten vorliegt
23.10.2017        Vorstellung des Gutachtens durch Herrn Kramer; Begleitung des weiteren Vorgehens durch Rechtsanwalt Römer aus Giengen
07.11.2017        Versand Gutachten an alle Beteiligte mit Begleitschreiben, mit dem Vorschlag, Mängel gemeinsam in einem Vor-Ort-Termin festzustellen und gemeinsam mit Herrn Kramer ein Sanierungskonzept zu erarbeiten
08.01.2018         Information an Gemeinderat zum aktuellen Sachstand, sämtliche Rückmeldungen von den Beteiligten liegen zwischenzeitlich vor
15.01.2018        2 Terminvorschläge mit allen Beteiligten abgestimmt: 27.02.2018 + 07.03.2018); ab jetzt: Federführung durch Herrn Kramer (Einladung und Organisation)
27.02.2018        witterungsbedingte Absage des Termins
07.03.2018        witterungsbedingte Absage des Termins
10.04.2018        Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten
28.05.2018        Vorstellung Gutachten durch Herrn Kramer im Gemeinderat (mit Ergänzungen nach Bauteilöffnung)
27.06.2018        Schreiben RA Römer an Fa. Akst mit Frist zur Mängelbehebung bis 31.07. (Bericht im Gemeinderat am 02.07.2018)
02.07.2018        Bekanntgabe im Gemeinderat, dass Schreiben versandt wurden.
06.07.2018        Antwortschreiben Fa. Akst: z.T. reduzierte Einsicht zur Mängelbeseitigung, z.T. keine Anerkennung von Mängeln; u.a. Verweis auf Stellungnahme des Architekten.
17.07.2018        Schreiben RA an Fa. Akst mit Vorschlag zu weiterem Vorgehen
27.07.2018        Antwort Fa. Akst: kümmert sich nach den Handwerkerferien (ab KW 33)
23.08.2018        Antwort Fa. Akst: erneut Verweis auf Stellungnahme Architekt; Nachbesserungsarbeiten werden ausgeführt, wenn Einigung stattgefunden hat. Wie diese Einigung aussehen könnte, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.
31.08.2018        Telefonkonferenz mit Kramer und Römer – Abstimmung weiteres Vorgehen
03.09.2018        Schreiben RA mit der Frage, was seine Vorstellungen von einer Gesamteinigung sind + Stellungnahme zum weiteren prozessualen Vorgehen (s.u.)
04.09.2018        Abstimmung mit BM: letzter Versuch einer außergerichtlichen Einigung
17.09.2018        gemeinsamer Gesprächstermin mit allen Beteiligten
08.10.2018        TOP 3 GR-Sitzung: Beschluss zur Einleitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens 
15.10.2018        Fertigstellung aller Schriftsätze durch RA Römer + Antrag an RS-Versicherung auf Kostenübernahme für die 1. Instanz
05.11.2018        Nachfrage Herr Schabel bei RA Römer: aktueller Sachstand?
06.11.2018        Kostenübernahmeerklärung liegt noch nicht vor, erneute Anfrage von Herrn Römer bei RS-Versicherung.
12.11.2018        Kostenzusage RV liegt vor
13.11.2018        Antrag auf Beweissicherungsverfahren beim LG Ellwangen eingereicht
06.12.2018        Schreiben LG Ellwangen: Antragsgegner können bis 27.12.2018 Stellung nehmen
13.12.2018        Schreiben RA Antragsgegner mit der Bitte um Fristverlängerung bis 21.01.2019
17.12.2018        Schreiben LG Ellwangen, dass Frist bis 21.01.2019 verlängert wurde.
21.01.2019        Fristende für Stellungnahmen
21.01.2019        Bekanntgabe aktueller Sachstand im Gemeinderat
30.01.2019        Beweisbeschluss durch Gericht liegt vor, als Gutachter wurde Herr Tobias Syber aus Neresheim bestellt.
11.02.2019        Schreiben LG Ellwangen an Gutachter Syber, dass das Gutachten bis spätestens 29.04.2019 an das Gericht zu übermitteln ist.
14.02.2019        Schreiben Herr Syber an RA Römer: Ortstermin ist für 04.04.2019 geplant; Gde. soll geeignetes Werkzeug und Personal zur Bauteilöffnung zur Verfügung stellen.
04.04.2019        Vor-Ort-Termin hat stattgefunden, Dach konnte wegen Einspruch des RA von Fa. Akst nicht geöffnet werden.
08.04.2019        Bericht im Gemeinderat zur Begehung
10.07.2019        erneute Begehung Dach Egauschule mit Bauteilöffnung an 8 Stellen
29.07.2019        Kurzbericht im Gemeinderat zum aktuellen Sachstand; Ankündigung, dass Gutachten in ca. 6-8 Wochen nach Begehungstermin vorliegen wird.
19.08.2019        Gutachten liegt vor; Gericht hat für Einwendungen und Fragen eine Frist bis 04.09.2019 gesetzt; der RA von Herrn Akst, Herr Sakowski, hat zunächst bis 02.10.2019 Fristverlängerung beantragt.
30.08.2019        Stellungnahme von RA Römer und Herrn Kramer liegt vor; beide sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden: Auszug aus der E-Mail von Herrn Römer „Der Sachverständige hat die gesamten Feststellungen von Herrn Kramer bestätigt und was mir in der Sache selbst auch sehr wichtig ist, ein volles Verschulden des Architekten festgestellt“.
25.09.2019        Verlustberechnung (Fa. Ostalbsolar) durch reduzierte Einspeisevergütung liegt vor.
27.09.2019        Rechtsanwältin des Architekten hat eine Stellungnahme abgegeben und an das Gericht die Anfrage gestellt, ob es denkbar wäre, dass das Dach erst durch die Vielzahl der Dachbegehungen beschädigt wurde.
02.10.2019        Schreiben RA von Fa. Akst mit der Bitte um einen Gesprächstermin mit der Gemeinde zur Nacherfüllung; zeitgleich Antrag auf Fristverlängerung bis 18.10.2019 bei Gericht beantragt.
14.10.2019        Telefontermin mit RA Römer am 14.10.2019: Empfehlung Herr Römer: keine Reaktion auf das Schreiben von Herrn Sakowski; Frist sollte verstreichen, damit das Beweissicherungsverfahren sauber mit einem förmlichen Beweisbeschluss abgeschlossen wird.
16.10.2019        Anfrage RA von Fa. Akst ob Gemeinde einverstanden wäre, dass sein Mandant mit einem eigenen Sachverständigen eine Begehung durchführt – wurde von Gemeinde am 17.10.2019 abgelehnt.
25.10.2019        Antrag RA von Fa. Akst vom 18.10.2019 an das Gericht mit der Bitte, den Sachverständigen zu einer mündlichen Verhandlung zur Ergänzung seines Gutachtens und zu Erläuterungen einzuladen.
20.11.2019        Bericht im Gemeinderat zum aktuellen Sachstand
10.12.2019        Schreiben RA Römer an LG Ellwangen wie das weitere Vorgehen zum Antrag vom 18.10.2019 geplant ist.
13.12.2019        Beweisbeschluss LG Ellwangen: Es ist ein ergänzendes Gutachten des Sachverständigen einzuholen.
07.01.2020        Schreiben Landgericht Ellwangen an Sachverständigen mit der Aufforderung das ergänzende Gutachten bis 07.04.2020 zu erstellen.
20.01.2020        Sachverständige hat Ergänzungsgutachten erstellt (Posteingang beim LG Ellwangen am 23.01.2020)
23.01.2020        Schreiben LG Ellwangen, dass die Parteien bis 13.02.2020 Einwendungen gegen das Gutachten erheben können.
30.01.2020        Prüfung des Ergänzungsgutachten durch unseren Sachverständigen, Herrn Kramer: das Ergänzungsgutachten ist ok.
07.02.2020        Schreiben RA von Fa. Akst, Antrag auf Fristverlängerung bis 28.02.2020
27.02.2020        Legitimation der Kanzlei Kübler aus Burgberg als neuem Rechtsvertreter der Fa. Akst mit einem dreiseitigen Fragenkatalog und dem Antrag ein weiteres Gutachten von einem speziellen Sachverständigen für das verwendete Material einzuholen. Das beantragte Gutachten sollte die Frage beantworten, ob durch die festgestellten Beschädigungen tatsächlich ein Schaden am Dach entstehen kann.
03.03.2020        Mitteilung RA Sakowski, dass das Mandat für Fa. Akst nicht mehr besteht.
11.03.2020        Schreiben Landgericht Ellwangen
1) das Schreiben der Kanzlei Kübler ist am 01.03.2020 um 18:06 Uhr und damit verspätet eingegangen.
2) Feststellung, dass in der gesetzten Frist keine Ergänzungsfragen gestellt wurden; das LG beabsichtigt die neu gestellten Fragen nicht an den Sachverständigen weiter zu leiten und deklaratorisch festzustellen, dass das Beweisverfahren beendet ist. Eine Stellungnahme ist bis 27.03.2020 möglich
3) LG beabsichtigt den Streitwert auf 70.651,89 € festzusetzen. Dies entspricht den festgestellten Kosten für die Mängelbeseitigung im Gutachten.
17.03.2020        Schreiben RA Römer an Gericht, mit der Bitte den Antrag als verspätet zu bewerten und das Beweissicherungsverfahren abzuschließen.
03.04.2020        Beweisbeschluss durch das LG Ellwangen:
1) Der Streitwert wird auf 70.651,89 € (59.371,34 € zzgl. MwSt.) festgestellt.
2) Das selbstständige Beweisverfahren ist mit Ablauf des 28.02.2020 beendet.
07.04.2020        Schreiben RA Römer: Formell wurde das Verfahren am 13.02.2020 beendet (s.o.). Ansprüche verjähren nach 6 Monaten, also final am 12.08.2020.
15.04.2020        Abstimmungstermin mit RA Römer zum weiteren Vorgehen.
21.04.2020        Aufforderungsschreiben RA Römer an Beteiligte, Zahlung der bezifferten Kosten bis zum 11.05.2020 zu leisten.
11.05.2020        Rückmeldung von beiden Parteien, dass sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind.
14.05.2020        Schreiben RA von Fa. Akst, dass er in Abstimmung mit RA von Herrn Niederberger bezüglich der Kostenaufteilung ist mit der Maßgabe, dass Fa. Akst die Sanierungsarbeiten selbstständig durchführen kann.
03.06.2020        Telefonat mit RA Römer: bis zum heutigen Tag liegt kein Vergleichsangebot vor.
07.09.2020        Bericht im Gemeinderat zum aktuellen Sachstand: Nachdem bis Anfang August nach wie vor kein aussagefähiges Vergleichsangebot vorlag, wurde am 07.08.2020 Klage beim Landgericht Ellwangen erhoben. Der Verhandlungstermin wurde am 24.08.2020 bekanntgegeben und auf Mittwoch 04.11.2020 9:00 Uhr festgesetzt.
07.12.2020        Bericht im Gemeinderat zum aktuellen Sachstand: Mit Datum vom 25.11.2020 hat das Landgericht Ellwangen den Parteien folgenden Vergleich vorgeschlagen:



       Diesem Vergleichsvorschlag hat der Gemeinderat am 07.12.2020 zugestimmt. Die beiden gegnerischen Parteien haben diesem Vorschlag ebenfalls zugestimmt.

b) Aktueller Sachstand
  • Die Aufwendungen, die der Gemeinde vor dem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren in Höhe von 15.000 € entstanden sind, wurden fristgerecht zum 15.01.2021 und in voller Höhe erstattet.
  • Vom bisherigen Sachverständigen und Gutachter der Gemeinde, Herr Kramer, liegt eine Zusage vor, dass er die Sanierungsarbeiten zu den vom Gericht vorgeschlagenen Konditionen begleitet, federführend koordiniert und überwacht.
  • Die Sanierungsarbeiten sollen im April / Mai 2021 durchgeführt werden (Witterungsverhältnisse müssen passen).

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