Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass auf der Grundlage der aktuellen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) der Betrieb von Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis Sonntag, 21. Februar 2021 untersagt war. Die erneute Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen unter Pandemiebedingungen erfolgte am 22. Februar 2021.

Gemäß § 1a CoronaVO waren während der Schließung jedoch Notbetreuungen für Kinder möglich, deren Eltern/Erziehungsberechtigten bestimmte Voraussetzungen erfüllen mussten. Ein Großteil der Eltern/Erziehungsberechtigten war in der Folge gezwungen, die Betreuung selbst zu organisieren, ggf. beim Arbeitgeber Urlaub zu beantragen oder nach alternativen Lösungen zu suchen. Für diese Eltern soll auf freiwilliger Basis eine Entlastung von den Elternbeiträgen erfolgen. 

Die Abbuchung der Kostenbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 wurde von der Verwaltung bereits vorsorglich ausgesetzt. Bei Kindern, die im Schließzeitraum zur Notbetreuung angemeldet waren (wurde nur im Kindergarten Dischingen in Anspruch genommen), soll nicht auf die Elternbeiträge verzichtet werden. Für diese sollen –wie in den Zeiten des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, unabhängig von Dauer der täglichen Inanspruchnahme – 8 €/Tag berechnet werden, maximal jedoch die Höhe der regulären Elternbeiträge. 

Insgesamt waren die Kindertageseinrichtungen corona-bedingt an 37 Tagen (16.12.2020 bis 19.02.2021, abzüglich Ferien vom 23.12.2020 bis 06.01.2021) geschlossen. 

Finanzielle Auswirkungen 
Ein pauschaler Verzicht auf die regulären monatlichen Kostenbeiträge für den Monat Januar 2021 führt beim Träger Gemeinde Dischingen zu Mindererträgen in Höhe von ca. 
1.138,25 € im Kindergarten Frickingen und 1.444,80 € in der Kinderkrippe Ballmertshofen. Für die Monate Januar und Februar 2021 bedeutet das insgesamt Mindereinnahmen von 5.166,10 €. 

Im Einzelnen entfallen Mindereinnahmen pro Monat auf die Kindertageseinrichtungen Dischingen 9.731,29 €, Demmingen 1.078,55 €, Dunstelkingen 1.294,04 € und Eglingen 1.035,82 € (Basis Rechnungsabschluss 2019). Für die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft bedeutet das einen Einnahmeausfall von insgesamt 26.279,42 €.


Das Land und kommunale Landesverbände sind sich daher darüber einig, dass die Eltern während der corona-bedingten Schließungen der Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Kindertagespflege und Horte während der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 
22. Februar 2021 von Beiträgen und Gebühren entlastet werden sollen, soweit Betreuungsstunden nicht geleistet werden konnten. Das Land erstattet für die Zeit vom 
11. Januar 2021 bis 22. Februar 2021 (30 Schließtage) teilweise die Gebühren und trägt dabei 80% der nicht erhobenen bzw. zu erstattenden Gebühren und Elternbeiträge, die kommunale Seite übernimmt 20%. Die Kosten für sieben Schließtage (16.12.-22.12.2020 und 07.01.-08.01.2021) trägt die kommunale Seite zu 100%. 

Das Land und die kommunalen Landesverbände haben sich auf eine pauschale Erstattung des Landes an die Kommunen in Höhe von 46 Millionen Euro verständigt. Dieser Betrag soll nach einem von den kommunalen Landesverbänden mitzuteilenden pauschalen Schlüssel auf die Kreise und Gemeinden verteilt werden.
Die kommunalen Landesverbände empfehlen ihren Mitgliedern für den oben genannten Zeitraum ausdrücklich, auf Elternbeiträge und Gebühren für nicht geleistete Betreuungsstunden zu verzichten und den kirchlichen und freien Trägern die ausgefallenen und ausfallenden Beiträge bis zur Höhe des jeweiligen kommunalen Gebührensatzes zu erstatten.

Angesichts der vorgenannten Mindereinnahmen erstattet das Land der Gemeinde Dischingen rd. 3.350,98 €, der Anteil der Gemeinde beträgt 1.815,12 €, somit faktisch rd. 35,14 %. 
Auch für die kirchlichen Kindergärten erstattet das Land der Gemeinde 80% im Zeitraum 11.01. – 21.02.2021 von 21.307.64 €, somit 17.046,11 €; das entspricht einer Quote von tatsächlich ca. 64,86 %.

Datenstand vom 08.03.2024 11:03 Uhr