Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 25.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim mit Erlass vom 22.02.2021 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat Dischingen am 25.01.2021 beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne 2021 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung Abwasserentsorgung bestätigt hat.

a) Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
0 €
0 €
0 €
EB Wasser
821.642 €
821.642 €
0 €
EB Abwasser
948.342 €
904.856 €
-43.486 €

Für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gilt, dass der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme nicht in voller Höhe von 948.342 € genehmigt werden kann, sondern dass Kreditaufnahmen lediglich bis zur Höhe von 904.856 € genehmigt werden. Die Kürzung der Kreditermächtigung um 43.486 € erfolgte aus dem Grunde, dass die in den Vorjahren entstandenen ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen, nicht über Kredite finanziert werden dürfen. Dieser Ausgleich ist aus den liquiden Mitteln zu finanzieren. Sofern diese nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, müssten diese aus dem Kernhaushalt der Gemeinde Dischingen zugeführt werden.

Von einer förmlichen Beanstandung wurde abgesehen, der Wirtschaftsplan kann deshalb in Kraft treten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren die Kreditermächtigung nicht voll ausgeschöpft werden musste.
b) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächt.
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
6.460.000 €
4.000.000 €
-2.460.000 €
EB Wasser
215.000 €
215.000 €
0 €
EB Abwasser
962.700 €
701.200 €
-261.500 €

Im Grundsätzlichen ist anzumerken, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann einer expliziten Genehmigung bedürfen, soweit sie in Folgejahren durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Dies ist im Kernhaushalt der Fall. Die Finanzplanung sieht für 2022 – 2024 Kreditaufnahmen von 4.000.000 € vor.

Im Eigenbetrieb Abwasser wurden die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 
261.500 € nicht genehmigt. Dies betrifft ausschließlich die Maßnahme „Technische Optimierung der RÜBs“. Diese Maßnahme soll geplant im Zeitraum 2021-2023 umgesetzt werden. Die anteilige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 wurde nicht genehmigt. Die Kürzung erfolgte in Absprache mit der Verwaltung. Nach vorheriger Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim ist diese Einschränkung als unkritisch zu bewerten, da die Ausschreibung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in zwei Tranchen erfolgt. Soweit die Fördermittel bewilligt werden, erfolgt zunächst eine Ausschreibung für die Maßnahmen an den RÜBs, die im Zeitraum 2021/2022 aufgerüstet werden sollen. Und diese Vergabe wäre über den Wirtschaftsplan abgedeckt.

c) Kassenkredite

Kassenkredite
beantragt
genehmigt
Differenz
Kernhaushalt
2.300.000
2.300.000
0
EB Wasser
150.000
150.000
0
EB Abwasser
230.000
230.000
0

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist weder im Kernhaushalt noch in den Eigenbetrieben genehmigungspflichtig, da sie ein Fünftel der im jeweiligen Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht übersteigen.
Weiter wurde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2021 sowohl für den Eigenbetrieb Wasserversorgung als auch für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bestätigt.
d) Anmerkungen zur Finanzlage
Mit dem Haushaltsplan 2021 wurde ein Zwischenbericht mit einer Ergebnisprognose für die Jahre 2018 - 2020 eingereicht. Die Ergebnisse werden gegenüber den Planansätzen besser ausfallen; dies wurde vom Landratsamt äußerst positiv bewertet.

Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen ist mit 38% sehr gering. Der Gemeinde Dischingen wird wie im vergangenen Jahr die Neukalkulation der Bestattungsgebühren dringend empfohlen.

Die Gesamtverschuldung der Gemeinde Dischingen wird zum 31.12.2021 bei 9.265.444 € liegen, zum Ende des Finanzplanungszeitraums bei 13.600.000 € (konsolidiert: 11.265.000 €). Dies entspricht einer pro Kopf Verschuldung von 3.112 € (konsolidiert: 2.578 €). Damit wird die Verschuldung der Gemeinde Dischingen beim rund 3,9-fachen der durchschnittlichen Gesamtverschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg (655 € je Einwohner zum 31.12.2019). Dies betrifft, wie erwähnt, die Prognose für den gesamten Finanzplanungszeitraum. Ob und in wie weit die geplanten Maßnahmen bis 2024 umgesetzt werden, hängt in erster Linie von positiven Fördermittelentscheidungen ab.

Für das eigentliche Planjahr 2021 liegt die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt bei 360 Euro / Einwohner. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 380 Euro / Einwohner zum 31.12.2020 liegt die Gemeinde in etwa bei der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in Baden-Württemberg.

Der Großteil der Verschuldung entfällt auf die Eigenbetriebe (EB Wasser: 661 Euro, EB Abwasser: 1.138 Euro / Einwohner – Stand 31.12.2020).
Die bestehende Verschuldung der Eigenbetriebe wurde auch im Abschlussgespräch von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) thematisiert. Nachdem der Eigenbetrieb Abwasser aufgrund gesetzlicher Auflagen keine Gewinne erwirtschaften darf und bereits bei der Gründung zu 100% fremdfinanziert wurde, hat dies zwangsläufig zur Folge, dass Investitionen nur durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden können, was wiederum zu einer stetig steigenden Verschuldung führt. Nach mündlicher Aussage der GPA gäbe es nur zwei Wege, wie die Gemeinde der Verschuldung entgegenwirken kann: eine Möglichkeit wäre, ab sofort keine Investitionen mehr zu tätigen. Dass dieser Gedanke rein theoretischer Natur ist, hat auch die GPA eingeräumt. Eine weitere Möglichkeit würde darin bestehen, den Eigenbetrieb aufzulösen und als Regiebetrieb innerhalb des Haushalts zu führen. In diesem Falle könnten Investitionen – soweit es die Finanzlage zulässt – über Eigenmittel im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips finanziert werden.

Dokumente
2021-02-22 HH-Erlass 2021_klein (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 11:03 Uhr