Bekanntgabe Flächennutzungsplan 2030


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 01.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 9.2

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass der Gemeinderat am 29.07.2020 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2020 – Fortschreibung 2030 beschlossen hat.

Der Genehmigungsantrag der Gemeinde ist beim Landratsamt Heidenheim am 23.10.2020 eingegangen. Nach § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten unter Angeben von Gründen abgelehnt wird. Diese Genehmigungsfiktion ist mit Ablauf des 23.01.2021 eingetreten, sodass die Genehmigung als erteilt gilt. Das Landratsamt hat aber dennoch eine Rechtsprüfung vorgenommen, die keine formellen oder materiellen Beanstandungen ergab.

Die Gemeindeverwaltung hat nun ortsüblich bekannt zu machen, dass die Genehmigung wegen Fristablauf als erteilt gilt.

Maßgebend sind das Deckblatt zum zeichnerischen Teil (M 1: 10.000) und die Begründung, jeweils gefertigt vom Ingenieurbüro Junginger + Partner GmbH, 
Talhofstraße 12, 89518 Heidenheim. 

Datenstand vom 08.03.2024 10:50 Uhr