Befreiung von den Festsetzungen des BBPlanes "Am alten Sportplatz - Änderung", Dunstelkingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 01.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 8.8

Sachverhalt

Im Zuge einer Baukontrolle des Landratsamtes Heidenheim wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Flurstück Nr. 163/3 der Gemarkung Dunstelkingen, eine Sichtschutzwand errichtet wurde, welche nicht in den Festsetzungen des Bebauungsplanes 
„Am alten Sportplatz – Änderung“ entspricht. Demnach sind an der Straßenfront u. a. Zäune oder Hecken bis zu einer Gesamthöhe von 0,80 m einschließlich Sockel bzw. Stützmauer und zwischen den Grundstücken offene Einfriedungen bis max. 1,50 m Gesamthöhe zulässig. Bei der Baukontrolle wurde jedoch festgestellt, dass in diesem Bebauungsplangebiet auch auf anderen Grundstücken Einfriedungen errichtet wurden, die entweder die zulässige Gesamthöhe überragen oder aber keine offenen Einfriedungen sind. Für all diese Fälle wäre im Grunde genommen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Um eine Flut von Befreiungsanträgen zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Einhaltung von Ziff. II. 4. des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz – Änderung“ zu verzichten. 

Dokumente
BPLan Am alten Sportplatz - Ämderung, Dunstelkingen genehmigt am 16.12.1992 (.pdf)
Lageplan Flurstück Nr. 1633, Dunstelkingen (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 10:50 Uhr