Bürgermeister Jakl teilt mit, dass am 14.03.2021 die Wahl zum 17. Landtag von
Baden-Württemberg stattfindet. Wie schon bei der Kommunalwahl werden auch hier wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein. Nach § 9
Abs. 2 Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden; es ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen.
Der Gemeinderat kann aber auch beschließen, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 zu entschädigen.
Die Satzung sieht folgende Entschädigung vor:
Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden 15,00 Euro
Zeitaufwand von 3 – 6 Stunden 25,00 Euro
Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden 40,00 Euro
Nachdem die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sich auch entsprechend vorbereiten müssen, ist der Tageshöchstsatz sowohl bei den Mitgliedern des Urnen- als auch des Briefwahlvorstands anzunehmen.