Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Landtagswahl am 14.03.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 01.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl teilt mit, dass am 14.03.2021 die Wahl zum 17. Landtag von 
Baden-Württemberg stattfindet. Wie schon bei der Kommunalwahl werden auch hier wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sein. Nach § 9 
Abs. 2 Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro für den Vorsitzenden und je 25,00 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden; es ist auf ein Tagegeld nach Absatz 1 anzurechnen.

Der Gemeinderat kann aber auch beschließen, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 zu entschädigen. 

Die Satzung sieht folgende Entschädigung vor:
Zeitaufwand von bis zu 3 Stunden        15,00 Euro
Zeitaufwand von 3 – 6 Stunden                25,00 Euro
Zeitaufwand von mehr als 6 Stunden        40,00 Euro

Nachdem die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sich auch entsprechend vorbereiten müssen, ist der Tageshöchstsatz sowohl bei den Mitgliedern des Urnen- als auch des Briefwahlvorstands anzunehmen.

Datenstand vom 08.03.2024 10:50 Uhr