Antrag auf Änderung der Aufnahmekriterien für Kinder ab drei Jahren im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 01.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 01.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass auf der Grundlage der Bedarfsplanung der Gemeinderat am 13.11.2018 einstimmig beschloss, in Ballmertshofen eine Krippengruppe einzurichten. Nach Öffnung der Einrichtung im November 2019 gab es in der Kinderkrippe in Ballmertshofen kaum Anmeldungen trotz Warteliste in der Kinderkrippe im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen.

Mit Schreiben vom 19.10.2019 bat deshalb die bürgerliche Gemeinde Dischingen die Katholische Kirchengemeinde Dischingen um Änderung der Aufnahmekriterien im Kinderhaus St. Johannes. Vorgeschlagen wurde, dass nicht nur die Kinder, welche in der Kinderkrippe in Dischingen betreut werden, sondern auch die Kinder, die die Kinderkrippe in Ballmertshofen besuchen, im Rahmen der Gleichbehandlung bevorzugt einen Platz in einer der Ü3-Gruppen im Kinderhaus St. Johannes erhalten. Dieser Bitte hat der Kirchengemeinderat daraufhin entsprochen.

Herr Pfarrer Dr. Horst hat der Gemeindeverwaltung am 30.10.2019 mitgeteilt, dass der Kirchengemeinderat (KGR) auf Antrag der Gemeinde Dischingen die Aufnahmekriterien im Kinderhaus „St. Johannes“ (Ü3) in Dischingen ab dem 01.01.2020 neu festgelegt hat wie folgt:

1. Krippenkinder des Kinderhauses „St. Johannes“, die in den Ü3-Bereich wechseln
2. Krippenkinder aus der Einrichtung in Ballmertshofen (Träger: bürgerliche Gemeinde Dischingen). Der Anspruch auf vorrangige Aufnahme entsteht erst mit einer Mindestverweildauer von einem Jahr in der Einrichtung in Ballmertshofen.
3. Alter (ältere Kinder haben Vorrang)
4. Geschwisterkinder (Kinder, die bereits Geschwister im Kinderhaus haben, werden vorrangig aufgenommen)
In Härtefällen kann die Reihenfolge der Aufnahme vom Kirchengemeinderat abgeändert werden. Diese müssen sehr gut begründet sein und bilden eine absolute Ausnahme.
Mit Schreiben vom 16.12.2020 teilte Herr Pfarrer Dr. Horst mit, dass einige Eltern an den Kirchengemeinderat herantraten mit dem Wunsch nach Veränderung der Aufnahmekriterien (Ü3) im Kinderhaus St. Johannes. Die Eltern wünschten, dass das Kriterium „Geschwisterkinder“ an die erste Stelle kommt. 
Der Kirchengemeinderat hat das Thema ausführlich diskutiert. Im Ergebnis erbittet der Kirchengemeinderat Dischingen das Einvernehmen der bürgerlichen Gemeinde zu folgendem Beschluss: Der Vorrang für die Krippenkinder aus Ballmertshofen soll zukünftig entfallen.
Der Beschluss wurde im Schreiben vom 16.12.2020 wie folgt begründet:
„Die Gleichstellung der Krippenkinder aus Ballmertshofen mit den Krippenkindern in Dischingen war für diese als „Starthilfe“ geplant. Die Starthilfe ist gelungen und so gibt es keinen sachlichen Grund mehr zur Fortführung – im Gegenteil. Im Moment kommen Kinder aus zwei Krippengruppen vorrangig in die Einrichtung nach Dischingen. Dies bedeutet, dass nur wenige Kinder, die keine Krippe besuchen, zum Zuge kommen. Da die Kinder aus Ballmertshofen sowieso wechseln müssen, gibt es keinen Grund, dass sie nicht auch eine andere Einrichtung in Dischingen besuchen.“
Eine weitergehende Veränderung der Aufnahmekriterien für das Kinderhaus St. Johannes wird vom Kirchengemeinderat Dischingen nicht befürwortet. 
Ab März 2021 werden im Kinderhaus Pusteblume in Ballmertshofen 10 Kinder betreut, die aufgrund von Platz-Sharing nur 9 Plätze belegen. Zwei Eltern überlegen ab März/ April vom Platz-Sharing zu einem 100% Platz zu wechseln. Falls es nicht dazu kommt, wird die Einrichtung ab September 2021 voll belegt sein.

Der Kirchengemeinderat ist sich sicher, dass das grundlegende Problem nicht die Aufnahmekriterien sind, sondern ein Mangel an Ü3-Plätzen im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen. Daher bittet die Katholische Kirchengemeinde die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat, diesen Mangel zu beheben. Ihnen ist klar, dass dies einen erhöhten Einsatz von finanziellen Mitteln bedeutet. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache und einer gewünschten schnellstmöglichen Umsetzung schlägt die Katholische Kirchengemeinde in ihrem Schreiben vor:
1.        Einrichtung eines Waldkindergartens (günstigste und schnellste Lösung)
2.        Einrichtung einer Ü3-Gruppe in Ballmertshofen (die Gemeinde investiert in eigenes         Vermögen). Damit könnten die Krippenkinder in Ballmertshofen verbleiben und der         oben genannte Beschluss könnte leicht umgesetzt werden. 
3.        Anbau eines weiteren Gruppenraums in Dischingen. Das ist sicherlich die teuerste         Lösung. Damit würde aber das Problem des Platzmangels in Dischingen an der         Wurzel angegangen.

In der Gemeinderatssitzung am 29.07.2020 hat die Gemeindeverwaltung ausführlich die Bedarfsplanung vorgestellt sowie die möglichen verschiedenen Handlungsoptionen aufgezeigt. So hat die Bedarfsplanung ergeben, dass in der Gesamtgemeinde mit den Kindergärten Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen, Eglingen und Frickingen ausreichend Ü3-Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf einen Platz in der Heimatortschaft ist weder vorhanden noch aus gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen anzustreben. 

Nach Prüfung der möglichen Maßnahmen und ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat am 29.07.2020 einstimmig die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten im Kindergarten Frickingen zu prüfen im Hinblick darauf, ob ein erweitertes Angebot bis hin zu einer Ganztagesbetreuung möglich ist. 
Auf eine erweiterte Bezuschussung der Fahrtkosten wurde verzichtet. Weitere Ausbaumaßnahmen wurden nicht beschlossen. 
Am 21.12.2020 stellte die designierte Leiterin des Kindergartens Frickingen, Nicole Tuschke die Konzeption des integrierten Naturkindergartens vor. Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass sich der Kindergarten Frickingen nach dem Wechsel der Leiterin in Richtung eines integrierten Naturkindergartens orientieren wird. Frau Tuschke wird Ihre Tätigkeit im Kindergarten Frickingen am 01.05.2021 beginnen. Zusammen mit dem Team und dem Elternbeirat wird sie eine Konzeption bezüglich des zukünftigen Betriebs der Kindertageseinrichtung ausarbeiten. 

Im Kindergarten Frickingen können derzeit aufgrund der Betriebsform (altersgemischte Regelgruppe) maximal 25 Plätze belegt werden. Aktuell besuchen 17 Kinder den Kindergarten in Frickingen und belegen ab März 2021 auch 17 Plätze, da alle Kinder älter als 3 Jahre sind. Ab September 2021 wechseln 4 Kinder in die Grundschule; es wird anhand der Geburtenzahlen im Teilort Frickingen mit der Aufnahme von 4 bis 5 Kindern gerechnet. Sofern die Kinder alle unter 3 Jahre alt wären, würden sie 8 bis 10 Plätze belegen. Insgesamt wären somit ab September 21 bzw. 23 Plätze belegt bzw. noch 2 bis 4 Plätze frei. Konkrete Aussagen können jedoch erst ab dem verbindlichen Anmeldetermin im April 2021 gemacht werden, welcher mit der bisherigen und der zukünftigen Leiterin stattfinden wird. 

Datenstand vom 08.03.2024 10:50 Uhr