Kämmerer Schabel berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung von der Verwaltung vorbereitet wurde. Die Einbringung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 21. Dezember 2020. Die Inhalte des Wirtschaftsplans wurden mit dem Gemeinderat im Rahmen einer öffentlichen Klausurtagung am 8. Januar 2021 beraten. Die dabei besprochenen und festgelegten Änderungen sowie Änderungen, die sich in den letzten Tagen ergeben haben, werden von Kämmerer Schabel erläutert und sind in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Weitere Erläuterungen zu den wesentlichen Ansätzen sind ebenfalls in der beiliegenden Präsentation dargestellt.
Nach den Ausführungen von Kämmerer Schabel ergibt sich kein Diskussionsbedarf.
Eigenbetrieb Wasserversorgung Dischingen
Landkreis Heidenheim
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit den §§ 4 und 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen am 25. Januar 2021 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt beschlossen:
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
821.642 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
215.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
150.000 EUR.