Bekanntgabe Corona


Daten angezeigt aus Sitzung:  Klausurtagung, 08.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Klausurtagung 08.01.2021 ö 14.1

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, dass weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus es für Bund und Länder unablässig gemacht haben, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen.

Trotz des Lockdowns im Dezember befinden sich die täglichen Neuinfektionen weiter auf einem hohen Niveau. In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 112,1 immer noch weit über der Zielmarke von 50. Im Vergleich dazu steht der Landkreis Heidenheim relativ gut da, denn hier liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 79,8 (Stand 06.01.2021). ER ist damit einer von insgesamt 14 Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 (Biberach (91,4), Breisgau-Hochschwarzwald (79,3) Emmendingen (88,9), Freiburg im Breisgau (77,9), Göppingen (98,0), LK Heilbronn (89,1), SK Karlsruhe (81,4), Konstanz (78,6), Ludwigsburg (90,2), Sigmaringen (60,4), Stuttgart (83,0), Ulm (80,4) und Waldshut (73,1). Kein Stadt- oder Landkreis hat einen Wert unter 50 bzw. über 200; 
30 Stadt- und Landkreise weisen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 auf.
Für die Gemeinde Dischingen sind derzeit 83 bestätigte Infektionen und davon 5 aktive Fälle gemeldet (Stand 07.01.2021). Daraus resultieren jeweils ein Vielfaches an Quarantäneanordnungen. So wurden der Gemeindeverwaltung bisher 281 Kontaktpersonen und 101 Familienangehörige, somit insgesamt 382 Personen in Quarantäne gemeldet. 

Doch sind die Zahlen aktuell nur sehr bedingt geeignet, das wirkliche Infektionsgeschehen zu Jahresbeginn abzuschätzen. Aufgrund der zahlreichen Feiertage ist es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen. Die Auswirkungen des Reise- und Besuchsverhaltens an den Feiertagen wird sich erst in den kommenden Tagen in den Zahlen niederschlagen. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahlen das wirkliche Geschehen zu gering abbilden. Die Belastung des Gesundheitssystems ist weiter gestiegen.
Hinzu kommen besorgniserregende Berichte über Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 wie aktuell aus Großbritannien, Südafrika oder auch Dänemark. Hier zeigt sich, dass neue Varianten grassieren, die im Verdacht stehen deutlich ansteckender zu sein. Das bedeutet, dass sich das Virus zunehmend beschleunigend schneller verbreiten könnte. Mit steigenden Infektionen nehmen auch die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe stark an. Das Gesundheitssystem würde dann noch schneller über seine Belastungsgrenze kommen.
Unter diesen Voraussetzungen haben sich Bund und Länder in dieser Woche grundsätzlich auf folgendes geeinigt:
  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert. In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, dass in der kommenden Woche Klarheit über die Infektionszahlen besteht und es die Pandemieentwicklung zulässt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • Baden-Württemberg plant aktuell in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200, die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft. 
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen die Testanordnung des Bundes umsetzen. Dazu gehört, dass Bewohnende und Mitarbeitende mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden müssen. Besuchende aus Regionen 
mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden. 
  • Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Die von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Darüber, wie die einzelnen Punkte in Baden-Württemberg ausgestaltet werden, stimmt sich jetzt der Ministerrat der Landesregierung ab. Die neue Corona-Verordnung soll am Wochenende veröffentlicht werden.

Datenstand vom 08.03.2024 10:29 Uhr