Baugesuch Neubau einer Betonmischanlage, Überdachung eines Waschplatzes und Neubau einer Einfriedungsmauer, Im Brühl, Eglingen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 07.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Betonmischanlage, Überdachung eines
Waschplatzes und Neubau einer Einfriedungsmauer
Baugrundstück: Flurstück Nr. 889/1 und 889/2, Im Brühl, Eglingen
Befreiungen/
Abweichungen:
Objektbeschreibung:
Eine Firma hat einen Bauantrag für die oben genannten einzelnen Vorhaben zur Genehmigung eingereicht. Unter anderem handelt es sich hierbei um die „Errichtung Neubau einer Betonmischanlage“.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Landratsamt Heidenheim wurde im Vorfeld der Verwaltung mitgeteilt, dass aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Dies ist durch das erhöhte Geräuschaufkommen durch den gleichzeitigen Betrieb der vorhandenen Brecheranlage und der geplanten Betonmischanlage begründet. Eine Genehmigungsfähigkeit an der vorhandenen Stelle kann nur herbeigeführt werden, wenn die zulässigen Geräuschimmissionen durch die Fortschreibung des Lärmgutachtens untersucht werden. Hierbei müssen die angrenzenden Wohngebiete beachtet und die Errichtung von schallminderten Maßnahmen sowie die Untersagung der gleichzeitigen Bedienung von Brecher- und Betonmischanlage im Gutachten zu Grunde gelegt werden.
Datenstand vom 08.03.2024 10:15 Uhr