Baugesuch Garagenabbruch wegen Wasserschaden und Garagenneubau, Karlstraße 26, Dischingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.12.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Garagenabbruch wegen Wasserschaden und Garagenneubau

Baugrundstück:                Flurstück Nr. 1676/1, Karlstraße 26, Dischingen

Befreiungen/
Abweichungen:                Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Aschenfeld“ 
                               werden folgende Befreiungen/Abweichungen und Ausnahmen 
                               beantragt.
  1. Überschreitung der Baulinie und Baugrenze im südlichen Bereich – Begründung: Vorhandene Garage überschreitet bereits die Baulinie, Nachbargrundstück überschreitet auch die Baulinie.
  2. 2-geschossige Bebauung und Gebäudehöhe von 6,75 m anstatt 6,00 m – Begründung: max. Geschosshöhe von 3,50 m wird eingehalten, Lagerplatz wird benötigt.
  3. Flachdach mit 1° Neigung – Begründung: Dachform wurde aus optischen Gründen sowie auch wegen dem erforderlichen Platzbedarf gewählt.
Objektbeschreibung:        Das geplante Bauvorhaben wurde bereits in den Jahren 2018 und 2019 zur Genehmigung eingereicht und gleichzeitig dem Gemeinderat vorgestellt. Nachdem das Bauvorhaben zurückgezogen wurde, wird dies nun im gleichen Umfang wieder zur Genehmigung eingereicht. Zur nochmaligen Vorstellung des Bauvorhabens folgt nochmals die Objektbeschreibung für den Gemeinderat: Die geplante Flachdach-Garage soll mit den Außenmaßen mit einer Länge von ca. 15,00 m und einer Breite von ca. 8,00 m bzw. 5,00 m errichtet werden. Auf der Nordseite soll ein Lagerraum mit den Außenmaßen von ca. 6,00 m x 5,20 m aufgestockt werden. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 6,75 m.

Die Angrenzerbenachrichtigung ist abgeschlossen. Einwände sind eingegangen.

Laut Schreiben vom Landratsamt Heidenheim vom 04.12.2020 ist das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig.

Folgende Gründe liegen vor: 
Das Vorhaben liegt im Gebiet des BBPlan „Aschenfeld“. Nebengebäude sind nur in den überbaubaren Grundstücksflächen möglich. Der Garagenneubau mit privater Werkstatt stellt ein Nebengebäude i. S. d. § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar und ist ohne Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zulässig. 
Der Gebäudeteil Garage mit Lagerplatz Gartengeräte (ohne private Werkstatt) steht mit 9,49 m Wandlänge direkt auf der Grenze. Eine Grenzbebauung ist in Sonderfällen (Grenzprivilegierung) nur bei 9,00 m möglich gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Landesbauordnung (LBO). Im Übrigen ist die Grenzprivilegierung nur bis 3,00 m Wandhöhe und 25 m² Wandfläche gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO möglich. Diese Maße werden ebenfalls überschritten. Die Grenzprivilegierung (Gebäude ohne Aufenthaltsräume) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO umfasst ausschließlich selbstständige Gebäude. Zusammen mit dem Gebäudeteil privater Werkstatt ist das Gebäude nicht selbstständig. Somit entfällt die Grenzprivilegierung für das gesamte Gebäude und es sind die gesetzlichen Abstandsflächen nach § 5 LBO einzuhalten. Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück liegen nach § 5 Abs. 2 LBO. Ist dies nicht der Fall, wird eine Abstandsflächen-


baulast des Nachbargrundstücks, hier Karlstr. 24, benötigt. Ohne Übernahme der Abstandsflächenbaulast ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.  

Dokumente
Lageplan, Karlstraße 26, Dischingen (.pdf)

Datenstand vom 08.03.2024 10:15 Uhr