Bekanntgabe Nebenbestimmung Verkehrsrechtliche Anordnung L1082 wegen Radwegbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl informiert, dass in der Sitzung vom 26.10.2020 Gemeinderat Stefan Kragler nachfragte, ob aufgrund des Baus des Radweges von der Bayrischen Grenze nach Ballmertshofen eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 50 km/h auf einer Länge von rd. 2,5 km auch nachts oder am Wochenende notwendig ist.

Die verkehrsrechtlicher Anordnung vom 20.10.2020 enthält die Nebenbestimmung Nr. 16. Sie regelt, dass zu Zeiten, während denen keine Arbeiten durchgeführt werden, die Arbeitsstelle zu räumen ist, soweit das unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs möglich ist. Die angeordnete Beschilderung ist abzudecken oder ggf. anzupassen.

Die Fa. Scharpf-Tiefbau aus Zöschingen wurde am 06.11.2020 von der Gemeindeverwaltung auf die Einhaltung dieser Regelung hingewiesen. 

Datenstand vom 04.11.2021 17:07 Uhr