Bekanntgabe Kompensationsleistungen des Landes aufgrund Corona-bedingter Gewerbesteuermindereinnahmen 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Kämmerer Schabel teilt mit, dass der Landtag von Baden-Württemberg am 23. Oktober 2020 eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen hat. Diese Änderung sieht u.a. vor, dass die Gemeinden in Baden-Württemberg aufgrund der Corona-bedingten Gewerbesteuermindereinnahmen 2020 insgesamt 1,881 Milliarden Euro Kompensationszahlungen erhalten.

Die Gemeinde Dischingen erhält nach der Berechnungsmethodik (gemeindliches Gewerbesteuernettoaufkommen der Jahre 2017 bis 2019 in Relation zum Gesamtgewerbesteueraufkommen) 981.129,60 €. Das Informationsschreiben hat die Verwaltung am 29.10.2020 erreicht, die Zahlung wurde mit Wertstellung vom 30.10.2020 gutgeschrieben.

Die Zahlung wird im kommunalen Finanzausgleich des Jahres 2022 bei der Bemessung der Steuerkraft berücksichtigt. Nach dem Berechnungsschema, das vom Land zur Verfügung gestellt wird, würde sich die Steuerkraft um 922.555 € erhöhen. Nach derzeitigem Kenntnisstand würde dieser Betrag dann im Rahmen der Finanzausgleichsumlage 2022 wieder an das Land zurückgeführt werden. Unterm Strich würden aus der Kompensationszahlung 58.574,60 € abzüglich ca. 2 x 5.000 € Verwahrentgelt = 48.574,60 € bei der Gemeinde verbleiben.

Die Gemeinde Dischingen kann von dieser Kompensationszahlung nur deshalb profitieren, weil der Hebesatz mit 370 über dem Anrechnungsfaktor von 350 liegt. Für Gemeinden mit einem Hebesatz von 350 oder kleiner hat die Zahlung nach derzeitigem Kenntnisstand nur den Charakter eines zeitversetzten durchlaufenden Postens.
Am 04.11.2020 wurde beim Landratsamt telefonisch nachgefragt, was der Hintergrund dieser Maßnahme sei: Aufgrund der besonderen Situation in 2020 durch die Corona-Pandemie, gibt es eine Vielzahl an Gemeinden in Baden-Württemberg, die auf der Einnahmeseite deutlich hinter ihren Planansätzen zurückbleiben. Dieser Einnahmeverlust – häufig bedingt durch den massiven Einbruch bei der Gewerbesteuer – hätte zur Folge, dass diese Gemeinden Nachtragshaushalte beschließen müssten. Um diese Gemeinden und auch die Landratsämter vor Nachtragshaushalten „zu schützen“, hat das Land diese Regelung beschlossen.

Datenstand vom 04.11.2021 17:07 Uhr