Bebauungsplan "Am Eisbühl" - Abrechnung der Erschließungsmaßnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Kämmerer Schabel berichtet, dass der Bebauungsplan „Am Eisbühl“ am 09.09.1978 in Kraft getreten ist. Im Bebauungsplan war damals für das Grundstück Flst.-Nr. 1010/7 eine Nutzung als Spielplatz vorgesehen.


Im Zuge des neuen Bebauungsplans „Eisbühl/Zwinkelweg“ soll dieses Grundstück einer baulichen Nutzung zugeführt werden und das Baugebiet als Mischgebiet ausgewiesen werden. 

Aus dem Gemeinderat wurde in der vergangenen Sitzung die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob die Kosten für den Grunderwerb für die geplante Spielfläche bereits im Erschließungsbeitrag für die damalige Erschließungsmaßnahme „Am Eisbühl“ enthalten waren.
Der Sachverhalt konnte zwischenzeitlich von der Verwaltung geprüft werden. In der Kostenberechnung für die damalige Erschließungseinheit „Am Eisbühl“ sind bezüglich Grunderwerb nur die Straßenflächen von „Am Ringwall“, „Alemannenweg“, „Keltenweg“ und „Abt-Scheyrle-Straße“ berücksichtigt worden. Eine Umlegung der Grundstückskosten für das Grundstück Flst.-Nr. 1010/7 auf die Anlieger ist nicht erfolgt. Die damals vorgesehenen Planungen für die Errichtung eines Spielplatzes wurden nicht umgesetzt, so dass auch hierfür keine Kosten in die Beitragsberechnung eingeflossen sind.

Dokumente
1978-09-09 Auszug Bebauungsplan Am Eisbühl (.pdf)
1997-11-12 Erschließungskosten - Am Eisbühl (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 17:07 Uhr