Bebauungsplan "Eisbühl/Zwinkelweg" in Dischingen; Erneuter Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes, Billigung des Bebauungsplanvorentwurfes, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 16.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Hierzu kann Bürgermeister Jakl Herrn Kolb vom Ing.-Büro Kolb aus Steinheim begrüßen. 

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die Gemeinde in Dischingen über keinen Bauplatz mehr und nur noch über einen Gewerbeplatz im Gewerbegebiet verfügt. 
Um der bestehenden Nachfrage nach Bauplätzen gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde ein Baugebiet auszuweisen.

Zwischen der Straße „Zwinkelweg“ und der „Abt-Scheyrle-Straße“ liegt das Grundstück Flst.-Nr. 1010/7, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Es wird vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eisbühl“ umfasst und ist hier als öffentliche Grünfläche/Fläche für Gemeinschaftsbedarf ausgewiesen. Tatsächlich wird das Grundstück landwirtschaftlich genutzt und war hierfür bisher an einen örtlichen Landwirt verpachtet. 

Die Gemeinde beabsichtigt nun, dieses Grundstück der Wohnbebauung zuzuführen. Das Plangebiet „Eisbühl/Zwinkelweg“ trägt zur Innenentwicklung der Gemeinde Dischingen bei, da es sich dabei um eine Fläche inmitten bereits bestehender Wohngebiete handelt. Mit der Erschließung dieses innerörtlichen Potentials wird auch die Vorgabe einer flächenschonenden Gewinnung von Bauland erfüllt.  

Das Ing.-Büro Kolb aus Steinheim wurde aufgrund seines Honorarangebots vom 28.11.2019 mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beauftragt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Eisbühl/Zwinkelweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst, den Planentwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dies erfolgte in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (je einschließlich). Das Baugebiet wurde entsprechend der Festsetzung im Flächennutzungsplan 2030 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. 
Das Plangrundstück grenzt im Norden an einen bestehenden Gewerbebetrieb an. Deshalb wurde im Vorfeld auch das Ing.-Büro Loos & Partner aus Allmendingen mit der Erstellung eines Schallschutznachweises beauftragt. Herr Pomes kam zu dem Ergebnis, dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind. Es war deshalb vorgesehen, an der nördlichen Grenze des Plangebietes eine Lärmschutzwand zu erstellen. Außerdem konnte bei der nördlichen Baureihe nur eine eingeschossige Bebauung zugelassen werden. Das Ergebnis des Schallschutznachweises wurde in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. 
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens sind dann mehrere Stellungnahmen eingegangen, die Bedenken wegen Lärm aus dem angrenzenden Gewerbegebiet vorbrachten. Deshalb fand am 18.06.2020 eine Besprechung mit Vertretern des Landratsamtes Fachbereich Bau und Gewerbeaufsicht statt. Auch mit dem Vertreter der angrenzenden Firma fand am 20.07.2020 eine Besprechung statt. 
Letztendlich wurde der Kompromiss gefasst, anstelle eines allgemeinen Wohngebietes ein Mischgebiet auszuweisen. Dadurch liegen die zulässigen Lärmwerte höher. Auf die Einschränkungen mit einer eingeschossigen Bebauung im Norden und der ursprünglich geplanten Lärmschutzwand im Norden kann dadurch verzichtet werden. 
Aufgrund dieser Veränderung ist es erforderlich, dass erneut ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB aufgestellt. 
Nachdem der Flächennutzungsplan für dieses Baugrundstück noch ein allgemeines Wohngebiet vorsieht, ist eine 1. Flächennutzungsplanänderung parallel zum Bebauungsplanverfahren „Eisbühl/Zwinkelweg“ erforderlich.
In einem Mischgebiet ist es erforderlich, dass mindestens 30% nichtstörendes Gewerbe nachgewiesen wird. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 beschlossen, die nordöstliche Fläche für einen Gewerbebetrieb auszuweisen. Hierfür gibt es bereits einen Interessenten. Auch die westlich angrenzende Fläche ist für Gewerbe geeignet. Die Erschließung ist bei beiden Grundstücken von der Straße „Zwinkelweg“ möglich und nicht über die geplante Sackgasse. 
Herr Kolb wird im Folgenden den Entwurf des Bebauungsplanes „Eisbühl/Zwinkelweg“ vorstellen (siehe Anlage). 

Dokumente
DIS181489_GRS-16.11.2020 (.pdf)
DIS181489-E-BPlan_Begründung_16.11.2020 (.pdf)
DIS181489-E-BPlan_Deckblatt_16.11.2020 (.pdf)
DIS181489-E-BPlan_SchriftlicherTeil_16.11.2020 (.pdf)
DIS181489-E-BPlan_Zeichner.Teil_16.11.2020 (.pdf)
DIS181489-E-FNP-Änderung16.11.2020 (.zip)

Datenstand vom 04.11.2021 17:07 Uhr