Baugesuch Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Buchenstr. 6, Ballmertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 26.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Baugrundstück: Flurstück Nr. 205/8, Buchenstr. 6, Ballmertshofen
Befreiungen/
Abweichungen: Gegenüber dem vorhandenen Bebauungsplan „Herlsbühl –
1. Änderung“ wird die EFH auf 469,50 m NN anstelle der vorgesehenen 470,20 m NN geplant, damit sich das Gelände und das Wohnhaus dem Nachbarhaus besser anpasst. Nach dem Bebauungsplan sind Abweichungen +/- 0,25 m zugelassen. Durch das stark nach Südwesten abfallende Gelände (über 2,50 m Unterschied) sind Aufschüttungen innerhalb des Grundstückes bis ca. 1,40 m notwendig. An den Grenzen betragen die Aufschüttungen max. 0,85 m. Der Bebauungsplan lässt Aufschüttungen und Abgrabungen bis max. 1,00 m zu. Im Zusammenhang mit baulichen Anlagen können Ausnahmen zugelassen werden. Die Festlegungen der Traufhöhe wurden im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes auf 5,90 m und 2 Vollgeschosse (anstelle Vollgeschosse: IIe Traufhöhe 4,0 m) festgesetzt, so dass die Traufhöhe um 0,235 m überschritten wird. Die Gebäudehöhe von möglichen 9,50 m wird trotzdem um ca. 1,60 m
unterschritten.
Objektbeschreibung: Das nicht unterkellerte, 2-geschossige Wohnhaus erhält die Außenmaße von ca. 10,00 m x 8,60 m. Die auf der Ostseite befindliche Terrasse im EG ist mit
ca. 10,00 m x 4,00 m geplant. Das dazugehörige Walmdach erhält eine Dachneigung von 22°. Die Traufhöhe beträgt somit ca. 6,15 m ab OK RFB und die Firsthöhe ca. 7,85 m. Die im Norden angebaute Doppel-Flachdach-Garage soll mit den Außenmaßen von ca. 6,00 m x 6,00 m ausgeführt werden. Die Wandhöhe beträgt hier 2,60 m.
Die Anhörung im Ortschaftsrat ist abgeschlossen. Die Angrenzerbenachrichtigung ist noch nicht abgeschlossen.
Dokumente
Lageplan Buchenstr. 6, Ballmertshofen (.pdf)
Datenstand vom 30.12.2020 14:44 Uhr