Entwidmung des gemeindeeigenen Feldweges Flst.-Nr. 931 der Gemarkung Eglingen und einer Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 928 und 934, Gemarkung Eglingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl erinnert, dass der Gemeinderat  in seiner Sitzung am 02.03.2020 beschlossen hat, den gemeindeeigenen Weg Flst.-Nr. 931 der Gemarkung Eglingen und einer Teilfläche der Grundstücke Flst.-Nr. 928 und 934 der Gemarkung Eglingen zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.

Er erläutert, dass eine Straße eingezogen werden kann , wenn sie für den Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen. Entbehrlich ist der Feldweg, weil der Feldweg und die Teilflächen an den angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden soll.

Mit der Einbeziehung verliert die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie darf nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Die Verwaltung hat das Entwidmungsverfahren eingeleitet und der Öffentlichkeit bis zum 13.06.2020 die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen das Verfahren vorzubringen. Im Nachrichtenblatt vom 13.03.2020 wurde darauf hingewiesen. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

Die Gemeinde beabsichtigt, den Feldweg und die Teilflächen nach erfolgtem Entwidmungsverfahren an den angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern.

Dokumente
Entwidmung Flst.-Nr. 931 und Teilfläche 928, 934 Eglingen Plan Nachrichtenblatt (.pdf)
Entwidmung Flst.-Nr. 931 und Teilflächen 928+934 in Eglingen Plan GR-Sitzung 02.03.2020 (.pdf)

Datenstand vom 30.12.2020 14:44 Uhr