Eröffnungsbilanz für den Gemeindehaushalt zum 01.01.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 26.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Jakl erinnert, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.01.2017 die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 01.01.2018 beschlossen hat. Das NKHR stützt sich dabei auf eine Drei-Komponentenrechnung, mit der die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen dargestellt werden sollen. Die Rechnung beinhaltet
• den Ergebnishaushalt / die Ergebnisrechnung
• den Finanzhaushalt / die Finanzrechnung
• die Vermögensrechnung.
Die Umstellung der Buchhaltung auf die doppische Haushaltsführung erfolgte zum 01.01.2018 und der erste doppische Haushalt wurde vom Gemeinderat am 22.01.2018 beschlossen.
Kämmerer Schabel erläutert, dass bislang noch die Vermögensrechnung ausstehend war, die in ihrem Aufbau einer Bilanz in Aktiva- und Passiva entspricht. Zwischenzeitlich konnte die dafür notwendige Bewertung aller Vermögensgegenstände abgeschlossen werden und die Eröffnungsbilanz wird
dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgelegt. Diese beinhaltet eine Gegenüberstellung des gesamten Vermögens sowie aller Verbindlichkeiten der Gemeinde Dischingen. Die Eröffnungsbilanz, eine erläuternde Präsentation sowie die Vermögens- und Schuldenübersicht nach § 55 GemHVO liegen dieser Beschlussvorlage bei.
Die Eröffnungsbilanz wird zudem als Tischvorlage bereitgestellt.
Anschließend stellt der Kämmerer den Gemeinderäten sehr ausführlich die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Dischingen vor.
Abschließend dankt Bürgermeister Jakl Herrn Schabel für seine hervorragende Ausarbeitung und Präsentation.
Dokumente
2020-10-26 Eröffnungsbilanz (.pdf)
2020-10-26 Eröffnungsbilanz - Prästentation GR (.pdf)
2020-10-26 Vermögens- und Schuldenübersicht (.pdf)
Datenstand vom 30.12.2020 14:44 Uhr