Haushaltszwischenbericht 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Für den Haushaltszwischenbericht werden nachfolgend die wesentlichen Abweichungen der Hochrechnung 1-8 2020 zum Haushaltsplan 2020 von Kämmerer Dirk Schabel erklärt. Die nachstehend verwendeten Gliederungsziffern orientieren sich an den laufenden Nummern in den beiliegenden Ergebnisberichten (erste Spalte).

A) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt wird auf Basis der Hochrechnung 1-8 2020 mit einer minimalen Ergebnisverschlechterung in Höhe von 7.410 € gerechnet (Haushaltsplan: -2.433.346 €, Hochrechnung: - 2.440.756 €).

1        Steuern und ähnliche Abgaben
Die Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben haben sich in den ersten acht Monaten leicht negativ entwickelt. Für das Gesamtjahr wird mit -107.718 € gerechnet. Die Gemeindesteuern haben sich in den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres positiv entwickelt. Die Mehreinnahmen betragen 192.298 €. Davon entfallen Mehrerlöse in Höhe von 30.382 € auf Grundsteuer A und B sowie 161.916 € auf höhere Erträge bei der Gewerbesteuer. Nach der Steuerschätzung vom Mai werden die Gemeindeanteile aus der Einkommens- und Umsatzsteuer um ca. 10 % niedriger ausfallen. Dies entspricht einem Betrag von 298.765 €.

2        Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen
Nach der aktuellen Hochrechnung wird der Planansatz um 65.794 € unterschritten. Bei den Schlüsselzuweisungen wird aufgrund der Mai-Steuerschätzung mit einer reduzierten Zuwendung gerechnet.

5        Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen
Bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (z.B. Bürgeramt, Standesamt, Friedhof, Zeltplatz, etc.) wird mit Erträgen von 164.680 € gerechnet. Dies entspricht der Höhe nach dem Planansatz.

6        Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Zu den Einnahmen aus den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen u.a. Miet- und Pachterträge. Die Einnahmen bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

7        Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Einnahmen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Schülerbeförderung, Verwaltungskostenerstattung von den Eigenbetrieben und Zweckverbänden) bewegen sich im Rahmen des Planansatzes.

       Zinsen und ähnliche Erträge
Auch hier liegen die Einnahmen auf Höhe des Planansatzes. Im Wesentlichen werden hier die Zinseinnahmen des gewährten Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasser verbucht.

10        Sonstige ordentliche Erträge
Darunter fallen Konzessionsabgaben, Mahngebühren, Stundungszinsen, etc. Hier wird mit Mehreinnahmen von 7.802 € gerechnet. Ursächlich dafür sind höhere Säumniszuschläge und Nachzahlungszinsen (Gewerbesteuer).

12        Personalaufwendungen
Nach der aktuellen Hochrechnung werden die Personalkosten den Planansatz nicht überschreiten.

14        Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen vor allem sämtliche Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde sowie Ausgaben für Fortbildung, Fahrtkosten und EDV. Der Großteil der geplanten Maßnahmen konnte 2020 umgesetzt werden bzw. befindet sich derzeit in Umsetzung. Nachfolgend werden die Maßnahmen genannt, die nach der derzeitigen Planung noch in 2020 umgesetzt werden und in der Hochrechnung mit den entsprechenden Planansätzen berücksichtigt sind:

  • Rathaus, Dunstelkingen, Austausch der Gastherme in der Mietwohnung
  • FFW Eglingen, Austausch der Tore
  • Egauschule: Umbau Gymnastikraum zu Betreuungsraum
  • Schule Demmingen: Fenster werden gestrichen
  • Schule Frickingen: Fenster werden in den Herbstferien erneuert
  • Egauhalle: Lichtsteuerung / Beleuchtungsbedienung (Angebot in KW 39)
  • Halle Dunstelkingen: Sanierung Duschanlage
  • Standfestigkeitsprüfung Straßenbeleuchtung: Vergabe im Oktober
  • Instandsetzung Leichenhalle Demmingen: Aufträge sind vergeben

Maßnahmen, die für 2020 geplant waren, aber sehr wahrscheinlich nicht mehr umgesetzt werden können:

Darüber hinaus konnte bei der Beschaffung der Funkmeldeempfänger für die Freiwillige Feuerwehr eine Einsparung von 20.800 € erzielt werden. In Summe reduziert dies die Hochrechnung gegenüber dem Planansatz um 73.300 €.


15        Abschreibungen
Die finalen Abschreibungswerte können erst mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt werden. Der tatsächlichen Werte sollten sich in der Größenordnung von den Planansätzen bewegen.

16        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen lassen sich im Voraus recht präzise berechnen, insofern werden keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen erwartet.

17        Transferaufwendungen
Zu den Transferaufwendungen zählen Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen, die die Gemeinde an andere Einrichtungen (insb. auf Grundlage von Verträgen oder Gesetz) bezahlt. Hier sind vor allem die Zuwendungen an die kirchlichen Kindergärten zu nennen sowie die Umlage an das Land im Rahmen des Finanzausgleichs und die Kreisumlage. Nach der aktuellen Hochrechnung sind keine wesentlichen Abweichungen von den Planansätzen zu erwarten. Die zu zahlenden Umlagen beziehen sich auf die Rechnungsergebnisse 2018 und werden demzufolge von der Steuerschätzung im Mai nicht beeinflusst.

18        Sonstige ordentliche Aufwendungen
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen, aus Dienst- und Werkverträgen, Verwaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungen und Erstattungen an Eigenbetriebe. Die Hochrechnung liegt 85.000 € unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen für „Planung, Beratung, Gutachten“ wird der Ansatz voraussichtlich nicht erreicht werden. Hier wurden u.a. 175.000 € für die Erstellung und Weiterentwicklung der Bebauungspläne eingestellt. Dieser Ansatz wird 2020 sehr wahrscheinlich nur in Höhe von 90.000 € benötigt.

Die weiteren Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt bewegen sich unter Berücksichtigung einer linearen Hochrechnung mit geringfügigen Über- oder Unterschreitungen weitestgehend innerhalb der Ansätze des Haushaltsplans.


B) Finanzhaushalt – laufende Verwaltungstätigkeit

Die oben genannten Veränderungen des Ergebnishaushalts sind alle zahlungswirksam. Insofern erhöht sich der Zahlungsmittelbedarf im Finanzhaushalt in gleicher Höhe um 7.410 €.


C) Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

18 / 25 / 26        Einzahlungen aus Investitionszuwendungen / Auszahlungen für Baumaßnahmen / Auszahlungen für bewegliches Sachvermögen

Zur besseren Lesbarkeit werden die Einnahmen und Ausgaben für Baumaßnahmen und bewegliches Sachvermögen in einer Gesamtübersicht zusammengefasst. Nachfolgend werden insbesondere die Maßnahmen tabellarisch dargestellt, bei denen Veränderungen zu den Planansätzen zu erwarten sind:


19        Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten
Der Haushaltsplan 2019 sieht Einnahmen für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten in Höhe von 165.000 € vor. Hierbei handelt es sich vor allem um Erschließungsbeiträge. Für das Baugebiet Eisbühl / Zwinkelweg waren Einnahmen von 100.000 € vorgesehen. Diese werden nach heutigem Stand nicht realisiert.


20        Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich insbesondere um Einnahmen, die aus dem Verkauf von Bauplätzen erzielt werden. In Anlehnung an das Vorgehen bei den Erschließungsbeiträgen wird auch hier eine Anpassung der Hochrechnung um 40.000 € vorgenommen.

21        Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich um die Darlehensrückzahlung für das Bürgerhaus in Frickingen und die Rückzahlung (10.000 €) der internen Darlehen der Eigenbetriebe (bisher 25.000 €). Nachdem die Sichelhenke 2020 nicht stattgefunden hat, wird mit einer Verringerung der Einnahmen um 10.000 € gerechnet. Für die beiden Eigenbetriebe wurde zum 31.12.2019 noch zwei Darlehen in Höhe von jeweils 200.000 € in Anspruch genommen. Der Haushaltsplan 2019 hat dazu ermächtigt. Diese werden jährlich mit jeweils 20.000 € an den Gemeindehaushalt zurückbezahlt.







24        Auszahlungen für Grunderwerb 


25        Auszahlungen für Baumaßnahmen
Siehe Tabelle bei Ziffer 18

26        Auszahlungen für bewegliches Sachvermögen
Siehe Tabelle bei Ziffer 18

28        Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen
Darunter fallen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen Dritter. In 2020 sind dies vor allem Zuschüsse in Höhe von 75.900 € für private Baumaßnahmen, die im Rahmen des Landessanierungsprogramms gewährt werden. Zu den Investitionsfördermaßnahmen zählen auch Ausleihungen. Der Haushaltsplan 2020 sieht eine Gewährung von Darlehen an die Eigenbetriebe in Höhe von 800.000 € vor. Damit könnte bei entsprechender Liquidität im Gemeindehaushalt die Aufnahme von Bankdarlehen in den Eigenbetrieben erneut vermieden werden.


D) Finanzhaushalt – Finanzierungstätigkeit
Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2020 Kreditaufnahmen in Höhe von 2.000.000 € und Tilgungen von 85.940 € vor. Nach der aktuellen Hochrechnung wären Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € ausreichend. In Abhängigkeit davon, welche Maßnahmen tatsächlich noch umgesetzt werden, kann ggf. auf eine Kreditaufnahme gänzlich verzichtet werden.


E) Zusammenfassung
Insgesamt kann gesagt werden, dass sich der Haushalt 2020 weitestgehend planmäßig entwickelt. In den ersten beiden Septemberwochen konnten noch zusätzlich Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 700.000 € veranlagt werden. In den vergangenen Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung regelmäßig Anrufe eingegangen mit der Bitte um Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen (eigentlich Zuständigkeit Finanzamt). Deshalb wurden die zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen im Rahmen der Hochrechnung aus kaufmännischer Vorsicht nicht berücksichtigt.

Dokumente
2020-09-17 EHH und FHH 2020 für HH-ZwBericht (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:48 Uhr