Bebauungsplan "Sondergebiet Härtsfeldsee"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 5

Sachverhalt

Hierzu kann der Vorsitzende Herrn Kolb vom Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim begrüßen.

Bürgermeister Jakl berichtet, dass der Bebauungsplan „Sondergebiet Härtsfeldsee“  aufgrund einer baulichen Erweiterung in Form von Wohnmobilstellplätzen erforderlich wird.

Herr Kolb führt aus, dass im südwestlichen Bereich des Geltungsbereichs auf dem Flurstück 1969 ca. 30 Wohnmobilstellplätze entstehen sollen. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die vorhandene Straßen- und Wegeführung. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der innerhalb des Flurstücks liegende Weg entfallen. Fußgänger und Radfahrer können den Weg weiterhin nutzen, sowie auch die bestehende Fußgängerbrücke über den Katzensteiner Bach bevor dieser in die Egau mündet. Die landwirtschaftliche Andienung an die angrenzenden Felder kann weiterhin gewährleistet werden. Innerhalb des Plangebiets werden inselförmige Schotterwege hergestellt, die jeden Wohnmobilstellplatz anbinden. Auf dem Stellplatz selbst werden teilbefestigte Spurstreifen (Rasengitter) entstehen. Die sonstigen Flächen werden begrünt und durch großzügige Baumpflanzungen ergänzt - Beschattung der Plätze. Der Bau eines Sanitär- und Technikgebäudes und einem Entsorgungsbereich wird vorgesehen. Versorgung durch Elektrizität, Wasser und Breitband wird durch Verlängerung der vorhandenen Versorgungsleitungen erreicht, anfallendes Abwasser wird an den bestehenden Mischwassersammler angebunden und an die SKA Dattenhausen abgeleitet. Das Plangebiet soll sich durch eine naturnahe Gestaltung in den schützenswerten Naturraum einbringen, schonender Flächenverbrauch durch wenig versiegelte Flächen wird berücksichtigt. Um aufkommendem Wildcampen entgegen zu wirken wird durch die Maßnahme eine geordnete Struktur geschaffen, die auch nachhaltig den Tourismus fördert.

Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wird auch der bauliche Bestand im Bereich des Kiosks erfasst. So wird im Geltungsbereich der Kiosk mit geplanter Kioskerweiterung, die Spielplätze am Wasser und Land, der Schotterparkplatz und die Zufahrt baurechtlich erfasst. Die Nutzung rund um den Härtsfeldsee erfährt durch die Aufstellung keine Einschränkungen, weiterhin sind Veranstaltungen wie z.B. Rock am Härtsfeldsee zulässig.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete Weiterentwicklung des Gebiets soll durch die Erstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Härtsfeldsee“ geschaffen werden.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die wichtigsten Punkte  bereits mit dem Landratsamt abgestimmt wurden.

Gemeinderätin Mai sowie die Gemeinderäte Schwarz und König sprechen sich für den
geplanten Standort für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen aus.

Mehrere Gemeinderäte bringen noch andere Standorte ins Gespräch, die jedoch  nach Erläuterungen durch Herrn Kolb als nicht sehr geeignet betrachtet werden, da sich manche nicht im Eigentum der Gemeinde befinden und erst noch mit den Eigentümern verhandelt werden müsste.

Gemeinderat Scherer spricht sich für eine höhere Pacht aus, als im Moment für landwirtschaftliche Flächen erzielt wird.

Dokumente
200716_DIS201554-AS-LP1000 (.pdf)
DIS201554_GRS-AS-21.07.2020 (.pdf)

Datenstand vom 30.03.2021 07:42 Uhr