Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 für den Kindergarten Frickingen, die Kinderkrippe Ballmertshofen und Zustimmung zur Erhöhung für die Kindergärten der Kath. Kirchengemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 21.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Hauptamtsleiterin Saur berichtet, das der Gemeindetag, Städtetag, die Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände in regelmäßigen Abständen Empfehlungen über die Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten erarbeiten.  Angesichts der nach wie vor durch die Pandemie beeinträchtigten Lage kann eine solche Empfehlung allerdings nur für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgen.

Die Träger gewährleisten auch in Zeiten einer solch einschneidenden Pandemie ein bedarfsgerechtes und qualitativ beachtliches Angebot der Kinderbetreuung und zugleich der frühkindlichen Bildung und leisten damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der jetzigen Krisenzeit. Die Sicherstellung dieses Angebots beansprucht die Träger jedoch nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt durch steigende Personal- und Sachkosten, besonders zur Bewältigung der Hygieneanforderungen, auch finanziell zu Buche. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen, die unabhängig von der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind.

Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zumindest zu einem gewissen Teil auch bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der
Elternbeiträge pauschal um 1,9 Prozent.

Diese moderate Erhöhung bleibt bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen, andererseits aber auch die Eltern nicht über Gebühr zu belasten. Demnach ist es angesichts der erheblich rückläufigen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand wie auch der Kirchen geboten, eine ansteigende Kostenentwicklung mit einer moderaten Anpassung der Elternbeiträge zu begleiten. Dies insbesondere deshalb, weil die Kommunalen Landesverbände und die Kirchen in Baden-Württemberg grundsätzlich einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge anstreben.



Den kirchlichen und kommunalen Kindergartenträgern in Baden-Württemberg wird empfohlen, den Elternbeitrag wie folgt festzusetzen:




  1. Elternbeiträge im Regelkindergarten bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                        bisher                2020/2021
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                 128 €                 130 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                 98 €                100 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                  65 €                 67 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern**         22 €                 22 €
** Berücksichtigt werden nur Kinder unter 18 Jahren, die im gleichen Haushalt wohnen

2. Beitragssätze für Kinderkrippen bei 11 Monatsraten

Kindergarten-Jahr                                                        bisher                        2020/2021
für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**                376 €                        384 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern**                279 €                        285 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern**                190 €                        193 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier                                  75 €                          76 €
und mehr Kindern**

3. Elternbeiträge bei verlängerten Öffnungszeiten/Halbtagskindergarten, Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von
100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.
Die Zu-/Abschläge können kumulativ verwendet werden (z. B. bei Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit). Basis für die Zu- und Abschläge sowie für deren Höhe ist, dass ein jeweils erhöhter bzw. reduzierter Aufwand vorhanden ist.

4. Sonstige Angebotsformen

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.

5. Staffelung der Elternbeiträge

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet.






Kindergarten Frickingen

Im Kindergarten Frickingen wurden zunächst die wöchentlichen Öffnungszeiten von 30 auf 25 Stunden reduziert. Durch Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2011 wurden die entsprechenden Elternbeiträge deshalb um 25% reduziert.
Am 22.01.2017 stimmte der Gemeinderat einstimmig auf Wunsch der Eltern einer Erhöhung der Öffnungszeiten von 25 auf 27 Wochenstunden zu. Die Elternbeträge wurden dann in Relation zu den Öffnungszeiten angepasst.

Die Gemeinde erhebt nur für 11 Monate Beiträge. Derzeit würden bei einer Öffnungszeit von 30 Wochenstunden die Elternbeiträge 128, 98, 65 und 22 Euro betragen (abhängig von der Kinderzahl der Familie). Umgerechnet auf die reduzierte Öffnungszeit bedeutet das für Frickingen, dass sie aktuell bei geöffneten 27 Wochenstunden bei 115,00; 88,00; 58,50 und 20,00 Euro liegen.

Bei einer Erhöhung der Elternbeiträge im Regelkindergarten entsprechend der Empfehlung der Spitzenverbände im Kindergartenjahr 2020/21 ergeben sich  für den Kindergarten Frickingen folgende Beitragssätze:

2020/2021
11 Monate
30 Std/Wo.
10% red.
27 Std/Wo.
U 3 = x 1,5
27 Std.
U 3 = x 1,5
13,5 Std.

Euro
Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
130,00
117,00
175,50
88,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
100,00
90,00
135,00
67,500
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
67,00
60,50
91,00
45,50
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
22,00
20,00
30,00
15,00


Weitere Informationen zum Gebührenmaßstab bei den Elternbeiträgen:

Die weiteren Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet stehen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden, für sie gilt:

Die Kirchengemeinderäte in Dischingen, Demmingen, Dunstelkingen und Eglingen übernehmen in der Regel die Empfehlungen der Spitzenverbände für die Regelgruppen.
Für Kinder unter 3 Jahren wurde ursprünglich gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.09.2009 der doppelte Gebührensatz verlangt, da diese rechnerisch zwei Plätze belegen. Im Rahmen der Festsetzung der Elternbeiträge für die neue Kindertageseinrichtung haben der Kirchengemeinderat und der Gemeinderat Dischingen einheitlich die Auffassung vertreten, dass die Elternbeiträge für die Altersmischung ab 01.09.2013 (im Zuge der neuen Gebührenfestsetzungen zum neuen Kindergartenjahr 2013/2014 auf den 1,5fachen Gebührensatz festgelegt werden sollen.

Der Gemeinderat hat am 06.06.2012 im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde beschlossen, dass für die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (wird im Kindergarten Frickingen nicht angeboten) ein Zuschlag von 15 % zum Elternbeitrag der Regelgruppe erhoben wird, da hier ein höherer Personalbedarf gegeben ist. Die Empfehlung der Spitzenverbände sieht einen Zuschlag von bis zu 25 % vor.


Kinderkrippe

Die Höhe der Krippenbeiträge im Kinderhaus St. Johannes in Dischingen wurde vom Gemeinderat am 27.06.2017 bereits für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2018/2019 beschlossen. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurden am 06.05.2019 die Elternbeiträge für die Einrichtungsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ in der Kinderkrippe „Pusteblume“ in Ballmertshofen festgelegt. Die Katholische Kirchengemeinde hat diese auch in ihrer Einrichtung übernommen.

Am 08.06.2015 hat der Gemeinderat angesichts des hohen Abmangels im Krippenbereich eine langfristige schrittweise Annäherung an die Landesempfehlung beschlossen. Nach Rücksprache mit der Katholischen Kirchengemeinde, Herrn Pfarrer Dr. Horst soll die Annäherung in zwei weiteren Schritten erfolgen und somit voraussichtlich im Kindergartenjahr 2021/22 umgesetzt werden. Hierbei wird eine wöchentliche Öffnungszeit von 47,5 Stunden (Ganztagesbetreuung) zugrunde gelegt. Aus diesem Grund werden folgende Elternbeiträge für die Krippen Dischingen und Ballmertshofen empfohlen:


Krippenbeitrag
30 Std./Wo. Öffnungszeit
Landesricht-satz 20/21
Beitrag
2019/20
Empfehlung
2020/21

Euro
Euro
Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
384,00
358,00
376,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
285,00
266,00
280,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
193,00
180,00
189,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
  76,00
  73,00
  77,00

Das bedeutet umgerechnet auf die Ganztageskrippe im Kinderhaus St. Johannes:

Krippenbeitrag
Ganztagesbetreuung
Landesricht-satz
Beschluss 2019/20

Vorschlag 2020/21


Euro
Euro


Euro
Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind
608,00
567,00

595,00
Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern – unter 18 Jahren
451,00
421,00

442,00
Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern – unter 18 Jahren
306,00
285,00

299,00
Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern – unter 18 Jahren
120,00
116,00

120,00


Hinweis:
Die Abrechnung der Betriebskosten 2018 (neuere Abrechnungszahlen liegen der Gemeinde derzeit noch nicht vor) der Kindergärten ergab folgende Abmangelbeteiligung durch die Gemeinde Dischingen:

Dokumente
Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre im Kinderhaus St (.pdf)

Datenstand vom 30.03.2021 07:42 Uhr