Ausscheiden von Gemeinderat Martin Bäurle; Nachrücken der Ersatzperson Günter Burger und Feststellung von Hinderungsgründen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 06.07.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass Herr Martin Bäurle mitgeteilt hat, dass er seinen Hauptwohnsitz nach Reistingen verlegen und er sich in der Kalenderwoche 27 dort anmelden wird. Mit diesem Wohnortwechsel verliert Herr Bäurle das Bürgerrecht in der Gemeinde Dischingen und in der Ortschaft Eglingen. Damit einher geht gleichzeitig der Verlust der Wählbarkeit. Er scheidet deshalb sowohl aus dem Gemeinderat der Gemeinde Dischingen als auch aus dem Ortschaftsrat Eglingen aus (§ 31 i.V.m. § 28 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).

Das Ausscheiden aus dem Gemeinderat tritt automatisch ein. Zur Klarstellung der Rechtslage soll der Gemeinderat in dieser Sitzung die Feststellung treffen, dass die Voraussetzung für ein Ausscheiden vorliegt.

Herr Martin Bäurle wurde aufgrund des Wahlvorschlags des Freien Wählerblocks Dischingen in den Gemeinderat gewählt. Als Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag festgestellt wurde bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 gem. § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Herr Günter Burger aus Eglingen.

Hinweis Auswirkungen auf den Ortschaftsrat Eglingen: Herr Bäurle wurde aufgrund des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wähler Eglingen in den Ortschaftsrat Eglingen gewählt. Einzige Ersatzperson für diesen Wahlvorschlag ist Tobias Urban.

Herr Günter Burger wird als Ersatzperson des Wahlvorschlages des Freien Wählerblocks Dischingen festgestellt. Er rückt für den ausscheidenden Gemeinderat, Herrn Martin Bäurle, für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach, sofern keine Hinderungsgründe aufgrund bestimmter Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gem. § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. 
Herr Burger hat seine Bereitschaft erklärt, in den Gemeinderat der Gemeinde Dischingen einzutreten. Die Wählbarkeit, eine der beiden Eintrittsvoraussetzungen in den Gemeinderat, lag seit der Wahl am 26.05.2019 ununterbrochen vor.
Des Weiteren dürfen keine Hinderungsgründe vorliegen, diese sind in § 29 Abs. 1 GemO genannt. Seitens der Verwaltung konnte kein Hinderungsgrund festgestellt werden. Auch Herr Burger ist nach eigenem Bekunden kein Hinderungsgrund bekannt. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden in der Sitzung gebeten, ihrerseits eventuell vorliegende Hinderungsgründe mitzuteilen.
Nach der Beschlussfassung wird Herr Günter Burger in der Gemeinderatssitzung durch Herrn Bürgermeister Alfons Jakl auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten und auf die Rechte und Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger (§§ 17, 18, 24, 32, 35 Absatz 2 GemO) hingewiesen und verpflichtet.
Herr Bäurle war bisher Mitglied im Verwaltungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss, sowie Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe und stellvertretender Vertreter in der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Härtsfeld.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Gemeinderat damit einverstanden ist, dass jeweils eine Besetzung mit der Ersatzperson Günter Burger als Nachrücker erfolgt. 
In der nächsten Gemeinderatssitzung wird die entsprechende Beschlussfassung erfolgen.
Stv. Bürgermeister Anton Scherer bedankt sich im Namen des Freien Wählerblocks Dischingen bei Herrn Martin Bäurle für die gute Zusammenarbeit und verabschiedet ihn mit einem Geschenkkorb vom Q-Hof in Frickingen.

Datenstand vom 04.11.2021 16:30 Uhr