Sanierungsgebiet "Ortsmitte"; Konkretisierung des integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzepts für den Bereich Marktplatz/Kirchgasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 18.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Jakl berichtet, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.04.2019 in das Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und Gemeinden (LRP) aufgenommen und mit einem Förderrahmen in Höhe von 1.500.000 € (Finanzhilfe des Bundes und des Landes in Höhe von 900.000 €) ausgestattet wurde.

Dadurch bietet sich die Möglichkeit, die Ortsmitte attraktiver zu gestalten. Ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist die Zusammenführung der verschiedenen Ämter aus den beiden Rathausgebäuden in einem neuen zeitgemäßen Dienstleitungsgebäude, welches den derzeit gültigen Anforderungen entspricht. 
Auch eine einladende und zweckmäßige Platzgestaltung vor dem Rathaus soll hierbei Teil der Planung sein. Dabei spielen neben der Gestaltung auch Fragen der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit eine Rolle.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der damaligen Planungen und Untersuchungen und zur Umsetzung der daraus entwickelten Erneuerungsziele beschloss der Gemeinderat am 30.09.2019 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ gemäß § 142 BauGB. 

Die erforderlichen Sanierungsvermerke wurden daraufhin im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen. Dadurch wird gewährleistet, dass z. B. Eigentums-übertragungen nur mit Genehmigung der Gemeinde Dischingen erfolgen können bzw. die Gemeinde Dischingen ein Vorkaufsrecht zum Zwecke der Durchführung der Sanierungsziele ausüben kann.
Für die Realisierung des zentralen Ziels der Ortskernsanierung – der Schaffung eines zeitgemäßen und zukunftsfähigen Rathauses - sieht das dem Aufnahmeantrag zugrunde liegende integrierte gebietsbezogene Entwicklungskonzept (ISEK) bislang folgende Maßnahmen vor (Maßnahmenschwerpunkt 1):
- für das Flst. Nr. 77/1 (Rathausgebäude Marktplatz 9): umfassende Modernisierung,
- für das Flst. Nr. 77 (Marktplatz 8): Abbruch Gebäude, Neubau.
Der von der Gemeinde mit der Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs beauftragte Architekt, Herr Dipl.-Ing. Thomas Hirte, hat inzwischen ein Raumprogramm für ein neues Rathausgebäude erstellt. Dieses Raumprogramm sieht eine Bedarfsfläche von ca. 1.100 qm vor. Verteilt man diese Nutzfläche auf drei Ebenen, würde es für das Gebäude eine Grundfläche von ca. 450 qm ergeben.
Angesichts dieses Flächenbedarfs und in Anbetracht der Erkenntnis, dass das Rathaus als absoluter Ortsmittelpunkt angemessen in Szene gesetzt und ein entsprechendes Umfeld erhalten sollte, hat die Verwaltung mit ihren beauftragten Fachleuten zwischenzeitlich alternative Standorte erörtert.
Als idealer Standort kristallisiert sich dabei die Fläche nordöstlich des Gebäudes Marktplatz 3 (Haus Bairle) heraus. Allerdings müssten in diesem Fall Teilflächen von den benachbarten Grundstücken Flst.-Nr. 81, 91 und 93 - u.a. auch zur Schaffung der erforderlichen Stellplätze - in Anspruch genommen werden.
Um zur Umsetzung dieses zentralen Sanierungszieles an oben beschriebenen Standort das sanierungsrechtliche Instrumentarium einsetzen zu können, ist eine entsprechende Aktualisierung und Fortschreibung des Sanierungskonzeptes und der eingangs erwähnten Planung erforderlich.

Dokumente
Lageplan Neubau Rathaus V2 (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2021 16:26 Uhr